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SAM-002 Abfälle |
| Erzeugnisse | |
| Definition | Für die Zwecke dieser Karte gelten als „Abfälle“ nur für die Verwertung oder Entsorgung bestimmte Stoffe oder Gegenstände. Es wird nur die indikative Probenahme beschrieben. Die Probenahme bei Abfällen und ihre Untersuchung kann nur einen Nachweis über die Zusammensetzung der Abfälle und nicht darüber erbringen, ob das beprobte Material als Abfall einzureihen ist. Zur Bestätigung der Einreihung als Abfall sind weitere Prüfungen oder behördliche Recherchen zu den Abfallumständen vorzunehmen. Für Umweltzwecke ist ein differenziertes Probenahmeverfahren erforderlich. Hierfür sollte auf umweltspezifische Probenahmeverfahren Bezug genommen werden. Es gibt verschiedene Arten von Abfällen, die sich einteilen lassen in:
Für die Zwecke dieser Karte werden Abfälle eingeteilt in:
Bei manchen Abfallarten sind bei der Probenahme spezifische Verfahren anzuwenden:
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| Abfälle | |
| Empfohlener Mindestumfang pro Probe | Abhängig von der Abfallart. Im Allgemeinen ist eine Probe von 500 g ausreichend. |
| Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechtsvorschriften |
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Rechtsvorschriften (technische Normen oder Standards): Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme. |
| Benötigte Ausrüstung | |
| Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode | Es können diverse Geräte sowie besondere Schulungen erfordernde Spezialwerkzeuge zum Einsatz kommen. Weitere Informationen siehe Probenahmepläne
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| Für Probenahmen zu verwendende Behälter |
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| Sicherheitsmaßnahmen und Risikobewertung | WARNHINWEIS: Bei bestimmten Abfällen dürfen keine Proben entnommen werden bzw. darf die Entnahme nur durch speziell geschultes Personal erfolgen. Radioaktiven Abfällen dürfen z.B. keine Proben entnommen werden. Im Zweifelsfall die Radioaktivität prüfen und/oder einen Fachmann befragen (Die Abfallverordnung gilt nicht für radioaktive Abfälle. Daher sind radioaktive Abfälle von der Probenahme auszunehmen).
Gefahrensymbole:
Sicherheitsdatenblätter:
H-/P-Sätze
Persönliche Schutzausrüstung: Es können diverse persönliche Schutzausrüstungen erforderlich sein, einschließlich spezielle Schulungen erfordernder Spezialausrüstungen, z. B.:
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| Probenahmeplan | |
| Art der Sendung | Beschreibung |
| Legen Sie den Zweck der Probenahme fest. | Vor Beginn der Probenahme ist deren Zweck festzulegen:
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| Flüssige Abfälle in stehenden Tankbehältern an Land, liegenden Tankbehältern an Land, Schiffstanks, Kesselwagen oder Tankwagen | Warnhinweis: Tonnen mit flüssigen Abfällen können unter Druck stehen. Ein sich wölbender Behälter darf erst nach sicherem Druckablass bewegt oder untersucht werden. Auch beim Öffnen und Entnehmen von Proben aus größeren Behältern sind zur Gewährleistung von Gesundheitsschutz und Sicherheit Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Die meisten großen Tankbehälter besitzen in Bodennähe Ventile und in Deckelnähe Luken. Proben sollten aus dem oberen Teil entnommen werden. Bei Entnahme einer Probe von unten kann nicht aus jeder Schicht eine Probe entnommen werden. Vor dem Öffnen der Luke die Druckanzeige des Tankbehälters prüfen. Gegebenenfalls das Ablassventil langsam öffnen, um den Tankbehälter dem Luftdruck anzupassen. Bei Fehlen eines Ventils die Riegel an der Luke zum Druckablass im Tankbehälter langsam lockern. Aufhören, wenn der Druck zu groß ist oder eine Freisetzung erfolgt. Nach der Stabilisierung des Tankbehälters mit der Probenahme beginnen. Haben sich im Tankbehälter Schichten gebildet, aus jeder Schicht eine Probe entnehmen. Proben sind mindestens aus dem oberen, mittleren und unteren Bereich zu entnehmen. Besteht der Behälter aus mehreren Kammern, aus jeder Kammer einzeln in unterschiedlicher Tiefe Proben entnehmen. Eine oder mehrere Sammelproben entnehmen, zufällig oder systematisch aus verschiedenen Teilen der Sendung, an mindestens drei üblichen Punkten (in der Mitte, oben und unten) oder zu feststehenden Intervallen beim Entladen. Sendungen, die Abfälle unterschiedlicher Zusammensetzung enthalten, können mehrere Einzelproben erforderlich machen. Den Probebehälter nicht zu voll machen und mindestens 10% frei lassen, um eine thermische Ausdehnung zu ermöglichen. |
| Fest- und Schlammabfälle, lose, in Wagen, als Schüttgut, in Tankbehältern oder Behältern | Proben können an der Oberfläche oder in der Tiefe entnommen werden. Bei der Entnahme an der Oberfläche zuvor Oberflächenablagerungen entfernen. Die geeignete Abfallmenge aus einer Tiefe von ca. 20 cm mit einer Probenahmeschaufel oder einem Schöpfer entnehmen. Bei in der Tiefe entnommenen Proben in der gewünschten Tiefe mit einer Schippe ein Loch graben. Dann die Probe mit der Probenahmeschaufel entnehmen. Eine oder mehrere Einzelproben entnehmen, zufällig aus verschiedenen Teilen der Sendung, an mindestens fünf üblichen Punkten (jeweils eine Einzelprobe aus der Mitte und vier Einzelproben zwischen der Mitte und den beiden Endpunkten) oder zu festgelegten Zeitpunkten beim Entladen. Aus stark heterogenen Sendungen können mehrere Einzelproben entnommen werden. |
| Flüssig- oder Festabfälle in kleinen Packungen, Fässern, Trommeln, Behältnissen, Dosen, Beuteln und Flaschen | Mehrere Einzelproben entnehmen, stichprobenartig aus verschiedenen Teilen der Sendung, |
| In Bewegung befindliche Flüssig- oder Festabfälle | Eine Sammelprobe aus Einzelproben in von der jeweiligen Fördergeschwindigkeit abhängigen regelmäßigen Zeitabständen über die gesamte Förderbreite durch den Produktstrom. |
| Mischabfälle, sperrige Abfälle, andere Abfälle | Die Probenahmesituation in Bezug auf die gesamte Sendung und alle Proben wird mit Fotos (und/oder Videos) dokumentiert; Proben werden üblicherweise nicht genommen. Wenn Proben entnommen werden, handelt es sich meist um Ermessensstichproben. |
| Detaillierte Informationen | |
| Probenahmeverfahren |
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| Probenahmeformular | Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf. Fügen Sie Fotos der Probenahmesituation (Sendung) bei. |
| Transport | Die Probe muss in geeigneter Weise zum Zolllabor befördert werden; dabei sind die Vorschriften zum Transport der jeweiligen Abfallart zu beachten. Jeder Probe ist, sofern verfügbar, ein Exemplar der Sicherheitsdatenblätter beizufügen. |
| Lagerung | Es ist für eine geeignete Lagerung zu sorgen; dabei sind die Vorschriften zur Verpackung, Etikettierung und Lagerung der jeweiligen Abfallart zu berücksichtigen. |
| Abfälle (Liste anzeigen) | |
| HS-Position | Beschreibung |
| Neufassungen | ||
| Fassung | Datum | Änderungen |
| 1.0 | 31.01.2017 | Erste Fassung |
| 1.0.1 | 30.03.2019 | Update - text correction |
| 1.1 | 15.07.2020 | Update - link to Chemicals, liquid |