| HS-Position*) |
Beschreibung |
| 0701 |
Kartoffeln, frisch oder gekühlt |
| 0702 |
Tomaten, frisch oder gekühlt |
| 0703 |
Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree und andere Gemüse der Alliumarten, frisch oder gekühlt |
| 0704 |
Kohl, Blumenkohl, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt |
| 0705 |
Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium-Arten), frisch oder gekühlt |
| 0706 |
Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt |
| 0707 |
Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt |
| 0708 |
Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt |
| 0709 |
Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt |
| 0711 |
Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet |
| 0712 |
Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet |
| 0713 |
Trockene ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert. |
| 0714 |
Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets sowie Mark des Sagobaumes. |
| 0801 |
Kokos-, Para- und Cashew-Nüsse, frisch oder getrocknet, geschält oder ungeschält |
| 0802 |
Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet |
| 0803 |
Bananen, einschließlich Mehlbananen, frisch oder getrocknet |
| 0804 |
Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet |
| 0805 |
Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet |
| 0806 |
Weintrauben, frisch oder getrocknet |
| 0807 |
Melonen (einschließlich Wassermelonen) und Papaya-Früchte, frisch |
| 0808 |
Äpfel, Birnen und Quitten, frisch |
| 0809 |
Aprikosen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch |
| 0810 |
Andere Früchte, frisch |
| 0812 |
Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind); zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet |
| 0813 |
Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels |
| 0814 |
Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt |
| 1212 |
Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
| 1214 |
Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken, Heu, Luzerne, Klee, Esparsette, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, auch in Form von Pellets |
| 2001 |
Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht |
| 2002 |
Tomaten, ohne Essig zubereitet oder haltbar gemacht. |
| 2003 |
Pilze und Trüffeln, ohne Essig zubereitet oder haltbar gemacht |
| 2005 |
Anderes Gemüse, ohne Essig zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006. |
| 2006 |
Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert |
| 2008 |
Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusätzen von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen. |
| *) Je nach Beschaffenheit der Waren können auch die im Folgenden genannten sonstigen spezifischen Beprobungskarten von Bedeutung sein. |