Für dieses spezielle Verfahren ist aufgrund der Beschaffenheit der jeweiligen Erzeugnisse keine Beprobungskarte verfügbar. Die betreffenden Verfahren und die Begründung für das Fehlen einer Beprobungskarte sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt.
| VERFAHREN | Grund |
0101 0102 0103 0104 0105 0106 0301 0306 0307 0308 |
Aus Beständen lebender Tiere werden aus Gründen des Tierschutzes sowie in Anbetracht der u. U. problematischen Versorgung der Tiere keine Proben entnommen. |
| 2524 |
Zollbedienstete entnehmen keine Proben von asbestbelasteten Waren. |
| 2612 |
Zollbedienstete entnehmen keine Proben von radioaktiven Erzen. |
| 2716 |
Elektrische Energie; Probenahmen sind physikalisch nicht möglich. |
| 2824 |
Zollbedienstete entnehmen keine Proben von explosionsgefährlichen Erzeugnissen. |
2844 2845 |
Zollbedienstete entnehmen keine Proben von radioaktiven Erzeugnissen. |
3601 3602 3603 |
Zollbedienstete entnehmen keine Proben von Sprengstoffen. |
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