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Probenahmeverfahren

Für dieses spezielle Verfahren ist aufgrund der Beschaffenheit der jeweiligen Erzeugnisse keine Beprobungskarte verfügbar. Die betreffenden Verfahren und die Begründung für das Fehlen einer Beprobungskarte sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt.


VERFAHREN Grund
0101
0102
0103
0104
0105
0106
0301
0306
0307
0308
Aus Beständen lebender Tiere werden aus Gründen des Tierschutzes sowie in Anbetracht der u. U. problematischen Versorgung der Tiere keine Proben entnommen.
2524 Zollbedienstete entnehmen keine Proben von asbestbelasteten Waren.
2612 Zollbedienstete entnehmen keine Proben von radioaktiven Erzen.
2716 Elektrische Energie; Probenahmen sind physikalisch nicht möglich.
2824 Zollbedienstete entnehmen keine Proben von explosionsgefährlichen Erzeugnissen.
2844
2845
Zollbedienstete entnehmen keine Proben von radioaktiven Erzeugnissen.
3601
3602
3603
Zollbedienstete entnehmen keine Proben von Sprengstoffen.



Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 12.10.2012 Erste Fassung