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Erzeugnisse
Definition Fleisch in Form von Schlachtkörpern, Schlachtkörperhälften, Schlachtkörpervierteln, Stücken und genießbaren Schlachtnebenerzeugnissen, auch in geschnittener, zerkleinerter oder gemahlener Form, von allen Tieren (außer Fisch, Krebstieren, Weichtieren und sonstigen wirbellosen Wassertieren); frisch, gekühlt, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert.

Gekühlt: bei niedriger Temperatur, im Allgemeinen um 0 °C, nicht gefroren.

Fleisch, nicht gefroren
Empfohlener Mindestumfang pro Probe
  • Für chemische Analysen: 1 kg.
  • Für morphologische Analysen: ein Stück (Produkte der HS-Positionen 020110, 020120, 020311, 020410, 020421).
  • Sonstige HS-Positionen: mindestens zwei Stücke oder ein Karton (mit mindestens sechs Stücken).
  • Der Verordnung (EG) Nr. 765/2002 der Kommission unterliegende Produkte (HS-Position 020130): zwei Kartons.
Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechtsvorschriften
  • Verordnung (EG) Nr. 765/2002 der Kommission über die Probenahme und die Festlegung bestimmter Modalitäten für die Warenkontrolle von entbeinten Teilstücken von Rindfleisch, für die eine Ausfuhrerstattung gewährt werden soll: Fleisch der HS-Position 020130.

Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.


Benötigte Ausrüstung
Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode
  • Allgemeine Werkzeuge: Messer, (Edelstahl-)Beil, Scheren usw.
Für Probenahmen zu verwendende Behälter
  • Kunststoffbeutel, verschiedene Ausführungen und Größen (P00)
  • Dehnfolie.
Sicherheitsmaßnahmen und Risikobewertung Bitte beachten Sie Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zum Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit.

Persönliche Schutzausrüstung:
  • Schutzhandschuhe/Einweghandschuhe.
  • Schutzkleidung.
  • Waschen Sie vor und nach der Handhabung von Produkten grundsätzlich die Hände.
  • Bei der Probennahme sind mikrobiologische Verunreinigungen und sonstige Kontaminationen der Proben zu vermeiden.
  • Frische oder gekühlte Schlachtkörper und Stücke können lebende Mikroorganismen enthalten. Beim Öffnen der Behälter können Aerosole freigesetzt und eingeatmet werden. Tragen Sie gegebenenfalls einen Mundschutz.

Probenahmeplan
Art der Sendung Beschreibung
Schlachtkörper und Stücke der HS-Positionen 020110, 020120, 020311, 020410, 020421 Eine Probe wird als repräsentativ für die Waren betrachtet, auf die sich die betreffende Zollanmeldung bezieht.
Rindfleisch (HS-Position 020130), im Zusammenhang mit Ausfuhrerstattungen geprüft. Zwei getrennte Kartons, aus verschiedenen Bereichen dort aus der Sendung entnommen, wo das höchste Risiko gegeben ist.
Sonstige Produkte der HS-Position 02: Karton/Packung mit Stücken mit einem Gewicht von bis zu 4 kg. Ein vollständiger Karton/eine vollständige Packung mit mindestens sechs Stücken.
Sonstige Produkte der HS-Position 02: Karton/Packung mit Stücken mit einem Gewicht von über 4 kg. Zwei vollständige Stücke.

Detaillierte Informationen
Probenahmeverfahren
  • Die Proben sind jeweils aus dem Bereich der Sendung zu entnehmen, in dem das höchste Risiko gegeben ist.
  • Schneiden Sie Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse nur, wenn unbedingt erforderlich. Entnehmen Sie nach Möglichkeit vollständige Stücke/Packungen/Kartons.
  • Wenn das Gewicht einer Einzelprobe mehr als 25 kg beträgt, treffen Sie die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. indem Sie sich beim Anheben der Probe helfen lassen).
  • Wenn die Originalverpackung nicht geeignet ist, die Unversehrtheit der Probe bei Lagerung oder Transport zu gewährleisten, verwenden Sie einen Kunststoffbeutel oder eine Verpackungsfolie.
  • Halten Sie eine Temperatur unter 4 °C aufrecht. Die Temperatur der Kühlkette sollte protokolliert werden. Wenn die entnommenen Proben nicht innerhalb von 24 Stunden zur Analyse geliefert werden können, frieren Sie die Proben bei Temperaturen von mindestens -18 °C ein.
  • Wenn die Leitlinien nicht eingehalten werden können oder wenn der Anmelder mit der Anwendung der Leitlinien nicht einverstanden ist, protokollieren Sie die jeweiligen Verfahrensweisen und die Gründe für das betreffende Verfahren auf dem Probenahmeformular.
Probenahmeformular
  • Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf.
  • Protokollieren Sie die Beschaffenheit der Proben bei der Entnahme (frisch, gekühlt, getrocknet, gesalzen, geräuchert oder Schlachtnebenerzeugnisse) und vermerken Sie, ob Sie die Proben eingefroren haben.
Transport
  • Sorgen Sie dafür, dass die Proben während des Transports gekühlt oder tiefgekühlt sind. Die Temperatur der Kühlkette sollte protokolliert werden.
  • Frisches oder gekühltes Fleisch kann eingefroren werden, wenn die betreffenden Proben nicht innerhalb von 24 Stunden an ein Analyselabor ausgeliefert werden können. Frieren Sie die Proben bei einer Temperatur von -18 °C oder weniger ein. Anschließend dürfen die Proben erst zur Vorbereitung der Analyse aufgetaut werden.
  • Schützen Sie die Proben vor Kontaminationsquellen (Gerüchen, Flüssigkeiten usw.) und vor jeglichen sonstigen Einwirkungen, welche die Packungen beeinträchtigen könnten.
Lagerung
  • Kühlen Sie die Proben mindestens auf Temperaturen von 0 -4 °C. Die Temperatur der Kühlkette sollte protokolliert werden.
  • Wenn die entnommenen Proben nicht innerhalb von 24 Stunden zur Analyse geliefert werden können, frieren Sie die Proben bei Temperaturen von mindestens -18 °C ein und überwachen Sie die Temperatur während der Lagerung.
  • Schützen Sie die Proben vor Kontaminationsquellen (Gerüchen, Flüssigkeiten, usw.) und vor Kontakt mit sonstigen Stoffen.

Fleisch, nicht gefroren (expand list )
HS-Position Beschreibung


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 12.10.2012 Erste Fassung