contenteditable="true">
Erzeugnisse
Definition

(list of HS codes covered by this card)
Rieselfähige Granulate; Körner, Samen; Lebensmittelerzeugnisse; Futtermittel usw.

Ölsamen und ölhaltige Früchte, alle Arten von pelletierten Erzeugnissen

Für Erzeugnisse in Pulverform siehe die spezifische Karte für “Lebensmittel, Pulver”.

Für Erzeugnisse in Einzelpackungen siehe die spezifische Karte für ”Einzelhandelspackungen und Enderzeugnisse”.

Lose Körner
Empfohlener Mindestumfang pro Probe
  • Einzelproben sollten in einem angemessenen Verhältnis zu dem zu beprobenden Erzeugnis stehen, 1 kg jedoch nicht übersteigen.
  • Endproben sollten ein Gewicht von 500 g haben (1 kg für die Bestimmung der Qualität von Weizen).
Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechtsvorschriften
  • ISO 542 Ölsamen – Probenahme
  • DIN EN ISO 948 Gewürze und würzende Zutaten. Probenahme
  • DIN EN ISO 24333 Getreide und Getreideerzeugnisse – Probenahme
  • ISO 10725 Annahmestichprobenanweisungen und -verfahren für die Prüfung von Massengütern
  • ISO 11648-1 Statistische Aspekte der Probenahme von Massengütern – Teil 1: Allgemeine Grundsätze
  • ISO 11648-2 Statistische Aspekte der Probenahme von Massengütern – Teil 2: Probenahme von Schüttgütern
  • Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln.
  • Verordnung (EU) Nr. 642/2010 der Kommission vom 20. Juli 2010 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Einfuhrzölle im Getreidesektor
Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.

Benötigte Ausrüstung
Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode
  • Kelle, Schaufel mit Griff (S03-01)
  • Offene Probenschaufel („Pelikan“).
  • Offener Zonensammler (S02-01).
  • Zylindrischer Stechheber mit mehreren Öffnungen zur Beprobung von Schüttgut (S01-01).
  • Nobbe-Probenstecher, ein einzelner Schlauch mit konischer Verengung, 10 mm Durchmesser und ovale Öffnung an der Längsseite.
Probenteiler-Ausrüstung:
  • Gerät zur Teilung von Proben in Quadranten (Viertelungsverfahren)
  • Probenteiler mit Drehkonus (Börner)
  • Riffel-Probenteiler
Für Probenahmen zu verwendende Behälter Die Behälter müssen aus einem für Lebensmittel geeigneten Material bestehen; das mögliche Füllgewicht muss mindestens 2,0 kg betragen.
  • Kunststoffbeutel in unterschiedlichen Größen, ggf. mit vorgedrucktem Etikett (P00).
  • Kunststoffflaschen, verschiedene Größen (P01, P03, P04)
Sicherheitsmaßnahmen und Risikobewertung Bitte beachten Sie Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zum Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit.

  • Werden Körner als Schüttgut bewegt, müssen Bedienstete geeignete Atemschutzsysteme tragen, da die Exposition gegenüber Staub Asthma, extrinsische allergische Alveolitis (EAA), Rhinitis und Konjunktivitis – u. U. in chronischer Form – auslösen kann.
  • Werden Körner als Schüttgut bewegt, müssen die Bediensteten im Rotationsverfahren eingesetzt werden, um die Exposition auf das absolute Minimum zu begrenzen. Leitende Mitarbeiter müssen Aufzeichnungen führen, um belegen zu können, über welche Zeiträume sich die Bediensteten in den betreffenden Räumlichkeiten aufgehalten haben.
  • Produkte pflanzlicher Herkunft können staubig oder mit für die menschliche Gesundheit gefährlichen Stoffen verunreinigt sein. Es ist geeignete, nach den nationalen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften vorgeschriebene Kleidung zu tragen (Handschuhe, Gesichts- oder Atemschutz, spezieller Augenschutz oder Schutzbrille, Helm, Sicherheitsschuhe usw.).
  • Nach Möglichkeit sollte die Fracht vor dem Entladen bzw. vor Beginn der Probenahme zunächst einer Sichtkontrolle auf Anzeichen von Insekten- oder Schädlingsbefall und/oder von Pilz- oder Schimmelbildung unterzogen werden. Unter Umständen sind zusätzlich vorbeugende Maßnahmen zu treffen, um ein versehentliches Einatmen von Staub oder Sporen zu vermeiden.
  • Falsch gelagerte Erzeugnisse können überall oder stellenweise Konzentrationen von Mykotoxinen aufweisen.
  • Offen gelagerte Erzeugnisse können Ratten anziehen und somit das Risiko einer Infektion mit der Weil-Krankheit bergen.

Probenahmepläne für Massengüter
Art der Sendung Probenahmeplan
Beutel, Trommeln Eine Sammelprobe: durch zufällige Entnahme an verschiedenen Stellen innerhalb der Sendung.

Für Futtermittelkontrollen siehe Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln.
Mit einem Fördersystem befördertes Schüttgut oder sonstige rieselnde Körner Eine Sammelprobe: aus Einzelproben bestehend, die über den gesamten Durchmesser eines Produktstroms in von der Fördergeschwindigkeit abhängigen Intervallen entnommen werden (für weitere Informationen siehe Allgemeine Grundsätze – Probenahmeverfahren – Kapitel 2.3)

Für Futtermittelkontrollen siehe Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln.
Lose < 15 t in Waggons, Silotankwagen oder Containern Eine Sammelprobe: bestehend aus Einzelproben, die in regelmäßigen Abständen von der sich in Bewegung befindlichen Sendung (siehe befördertes Schüttgut) oder an mindestens fünf üblichen Stellen genommen werden (für weitere Informationen siehe Allgemeine Grundsätze – Probenahmeverfahren – Kapitel 2.2)

Für Futtermittelkontrollen siehe Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln.
Lose > 15 Tonnen, aber < 30 Tonnen in Waggons, Silotankwagen oder Containern Eine Sammelprobe: bestehend aus Einzelproben, die in regelmäßigen Abständen von der sich in Bewegung befindlichen Sendung (siehe befördertes Schüttgut) oder an mindestens acht üblichen Stellen genommen werden (für weitere Informationen siehe Allgemeine Grundsätze – Probenahmeverfahren – Kapitel 2.2)

Für Futtermittelkontrollen siehe Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln.
Lose > 30 Tonnen, aber < 50 Tonnen in Waggons, Silotankwagen oder Containern Eine Sammelprobe: bestehend aus Einzelproben, die in regelmäßigen Abständen von der sich in Bewegung befindlichen Sendung (siehe befördertes Schüttgut) oder an mindestens elf üblichen Stellen genommen werden (für weitere Informationen siehe Allgemeine Grundsätze – Probenahmeverfahren – Kapitel 2.2)

Für Futtermittelkontrollen siehe Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln.
Lose < 500 Tonnen in Silos Eine Sammelprobe: bestehend aus Einzelproben, die in regelmäßigen Abständen entnommen werden, während die Sendung entladen (siehe befördertes Schüttgut) oder in ein anderes Silo umgeladen wird.

Für Futtermittelkontrollen siehe Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln.
Lose per Schiff > 500 Tonnen in Frachträumen Eine Sammelprobe: bestehend aus Einzelproben, die in regelmäßigen Abständen während der Entladung der Sendung (siehe befördertes Schüttgut) oder an mindestens fünf üblichen Stellen (einmal in der Mitte und (in regelmäßigen Abständen) an vier Stellen zwischen der Mitte und den Scheitelpunkten) entnommen werden.

Für Futtermittelkontrollen siehe Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln.
Lose per Schiff > 500 Tonnen in verschiedenen Frachträumen Eine Sammelprobe pro Frachtraum: bestehend aus Einzelproben, die in regelmäßigen Abständen während der Entladung der Sendung (siehe befördertes Schüttgut) oder an mindestens fünf üblichen Stellen entnommen werden (für weitere Informationen siehe Allgemeine Grundsätze – Probenahmeverfahren – Kapitel 2.2)

Für Futtermittelkontrollen siehe Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln.

Detaillierte Informationen
Probenahmeverfahren
  • Wenn das jeweilige Produkt als loses Schüttgut transportiert wird, muss die gesamte Ladung geprüft werden, und die Proben müssen innerhalb der Ladung aus allen Bereichen entnommen werden.
  • Repräsentative Probenahme: Die Probe sollte für die gesamte jeweilige Sendung repräsentativ sein. Einzelproben sind verteilt jeweils über eine vollständige Partie bzw. verteilt über den gesamten Entladevorgang zu entnehmen. Pro Einzelprobe wird ein Umfang von mindestens 1 kg empfohlen. Zur Herstellung der Sammelprobe sind die entnommenen Einzelproben gründlich zu mischen. Vergewissern Sie sich, dass das zu beprobende Produkt durch die Probenahme nicht verändert wird. Vermeiden Sie Maßnahmen (z. B. Lüften oder das Aussieben des Materials), mit denen Staub und sonstige Bestandteile (z. B. Kleie) entfernt werden könnten.
  • Probenahme: Je nach Transportform und je nach Art der Entladung des beförderten Getreides kommen verschiedene Methoden zum Einsatz.
  • Schüttgut
    Anmerkung: Bei losen Körnern wird pro Einzelprobe ein Umfang von mindestens 1 kg empfohlen.
    • Horizontale Probenahmen: TDie Probensammler werden mit der Öffnung nach unten in die Ladung geschoben, um 180° gedreht und dann langsam herausgezogen, um eine einheitliche Probe über den gesamten Querschnitt zu erhalten. Von jeder Partie müssen Proben aus drei unterschiedlichen Höhen (oben, in der Mitte und unten) und an unterschiedlichen Punkten entnommen werden, um die Repräsentativität der Sammelprobe sicherzustellen.
    • Vertikale Probenahmen: Zur vertikalen Probenahme sollte der Probensammler mit geschlossener Probenkammer (geschlossenen Probenkammern) in die Ladung gebracht werden. In der benötigten Tiefe werden die Probenkammern geöffnet und der Probensammler gedreht, damit die Kammern vollständig gefüllt werden. Schließen Sie die Kammern und ziehen Sie den Probensammler heraus. In jeder Partie sind die Proben jeweils an verschiedenen Punkten verteilt über die gesamte Oberfläche und in unterschiedlichen Tiefen zu entnehmen, um die Repräsentativität der Sammelprobe sicherzustellen.
    • Mechanische Probennehmer: An manchen Standorten stehen den Händlern vollautomatische Vakuum-Probennehmer zur Verfügung. Wenn die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit der Probennehmer geprüft wurde, können auch mit diesen Probennehmern entnommene Einzelproben akzeptiert werden.
    • Beprobung von fließendem (gefördertem) Getreide: Wenn das Getreide mit Förderbändern oder sonstiger Ausrüstung mechanisch bewegt wird, sind möglicherweise Ablasshähne oder Auslaufstutzen vorhanden, über die regelmäßig Proben aus dem Produktstrom entnommen werden können. Ansonsten kann es aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen erforderlich sein, den Produktstrom anzuhalten und Proben mit einer Schippe oder einer Schaufel vom Förderband zu entnehmen. Manchmal können Proben entnommen werden, indem eine offene Probeschaufel („Pelikan“) in regelmäßigen Abständen durch das geförderte Getreide geschoben wird. Um die Repräsentativität der Sammelprobe sicherzustellen, sind die Proben in jedem Fall verteilt über den gesamten Zeitraum zu entnehmen, in dem die Partie den Entnahmepunkt passiert.
  • Beutel/Trommeln:
    • Einzelproben sind zufällig aus mindestens zwei Beuteln an mindestens drei herkömmlichen Stellen (oben, in der Mitte und unten) zu entnehmen (jedes Mal ist der Probensammler in den Beutel einzuführen). In der Sammelprobe müssen alle entnommenen Einzelproben gemischt werden.
  • Teilung der Probe: Eine Sammelprobe kann mehr als 100 kg wiegen. Unter Umständen müssen die Sammelproben daher reduziert werden, um geeignete Endproben herzustellen. Beachten Sie dazu bitte die Hinweise im Abschnitt über Probenteiler.
    • Vierteilungsverfahren: Die Sammelprobe wird auf eine ebene und saubere Fläche gegeben und dann gleichmäßig verteilt (Höhe etwa 10 cm). Anschließend wird die Probe mit einem Teiler (einem in die Probe zu drückenden Rahmen oder einem sonstigen geeigneten Werkzeug mit vier im rechten Winkel zueinander stehenden Flächen) in vier Fraktionen geteilt. Zwei einander gegenüberliegende Quadranten sollten entnommen werden. Dabei ist sicherzustellen, dass Staub und sonstige kleine Partikel jeweils vollständig entfernt werden. Dieser Prozess sollte wiederholt werden, bis die verbleibenden Quadranten einen für die benötigten Endproben geeigneten Umfang haben. Die Endproben sollten verbliebenen Staub und sonstige kleine Partikel enthalten.
    • Mechanische Probenteiler: Nach Möglichkeit sollten Börner- oder Riffel-Probenteiler verwendet werden. Ebenso wie beim Vierteilungsverfahren muss die Sammelprobe reduziert werden, bis die verbleibende Menge zur Herstellung der Endprobe geeignet ist.
  • Verpacken der Proben: Die Endproben sollten einen Umfang von jeweils mindestens 0,5 kg (oder 1 kg für die Feststellung der Qualität) haben und so verschlossen werden, dass keine Feuchtigkeitsverluste entstehen können. Die Behälter sollten vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden.
  • Weitere Informationen entnehmen Sie den geltenden ISO-Normen und den maßgeblichen EU-Rechtsvorschriften.
Probenahmeformular
  • Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf.
Beförderung
  • Die Proben sind bei Raumtemperatur an einem trockenen und gut belüfteten Ort zu lagern. Sie sind vor Licht und vor Geruchseinwirkungen zu schützen, um Kontaminationen sowie das Wachstum von Mikroorganismen oder sonstige Veränderungen auszuschließen, durch die die Proben beeinträchtigt werden könnten.
Lagerung
  • Die Proben sind bei Raumtemperatur in einem trockenen und gut belüfteten Bereich zu lagern. Sie müssen vor Lichteinfall und vor Geruchseinwirkungen geschützt werden, um Kontaminationen sowie das Wachstum von Mikroorganismen oder sonstige Veränderungen auszuschließen, durch die die Proben beeinträchtigt werden können.
  • Wenn Proben auf ihren Feuchtigkeitsgehalt untersucht werden sollen oder wenn der Feuchtigkeitsgehalt die Analyse beeinträchtigen könnte, sind die Proben in feuchtigkeitsdichte Behälter mit luftdichtem Verschluss zu packen. Die Behälter müssen vollständig befüllt und anschließend verschlossen werden, um jegliche Änderung des Feuchtigkeitsgehalts auszuschließen.

Loses Getreide (Liste erweitern )
HS-Position Beschreibung


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 12.10.2012 Erste Fassung
1.1 01.11.2019 Änderungen der Bezeichnung der Karte; Änderungen im Text und in der Liste der HS-Codes