| HS-Position*) |
Beschreibung |
| 0210 |
Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen. |
| 0305 |
Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar. |
| 0402 |
Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln. |
| 1101 |
Mehl von Weichweizen und Menggetreide. |
| 1102 |
Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn. |
| 1105 |
Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln. |
| 1106 |
Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8. |
| 1108 |
Stärke; Inulin. |
| 1109 |
Kleber von Weizen, auch getrocknet. |
| 1208 |
Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl. |
| 1210 |
Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin. |
| 1805 |
Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln. |
| 1806 |
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen |
| 1901 |
Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 04.01 bis 04.04, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen. |
| 2101 |
Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus. |
| 2102 |
Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend
(ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform. |
| 2103 |
Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf. |
| 2106 |
Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
| 2301 |
Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben/Grammeln. |
| *) Je nach Beschaffenheit der Waren können auch die im Folgenden genannten sonstigen spezifischen Beprobungskarten von Bedeutung sein. |