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Erzeugnisse
Definition TDiese Karte kann bei der Beprobung von Milcherzeugnissen wie Milch, Sahne, Labmolke und Molkeprodukte und Speiseeis herangezogen werden.

Zu Produkten in Einzelpackungen siehe spezifische Karte „Einzelhandelspackungen“.

Zu Butter und Milchfett siehe spezifische Karten „Butter und Milchfett“.

Zu Käse siehe spezifische Beprobungskarte „Käse“.

Zu Milchpulver als Schüttgut siehe spezifische Karte „Lebensmittel, Pulver“.

Milcherzeugnisse
Empfohlener Mindestumfang pro Probe
  • 0.5 l oder 0.5 kg.
Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechtsvorschriften
  • EN ISO 707 – Milch und Milcherzeugnisse – Leitfaden zur Probenahme.

Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.


Benötigte Ausrüstung
Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode
  • Vakuumpumpe (L01-01).
  • Tauchgefäß (L02-02).
  • Probenpipette (L03-01).
  • Saugspritze (L05-01).
  • Probenahmeschaufel (S03-01).
  • Schneckenprobennehmer (S04-01).
  • Eisbohrer (E01-01).
  • Stechlanze (E02-01).
  • Edelstahl-Spatel.
  • Allgemeine Werkzeuge: Messer, Löffel usw.
Für Probenahmen zu verwendende Behälter
  • Kunststoffbeutel, verschiedene Ausführungen und Größen (P00).
  • Kunststoffflaschen, weite Öffnung, Größe 500-1000 ml (P03/P04), vorzugsweise nicht lichtdurchlässig.
Sicherheits¬maßnahmen und Risikobewertung Bitte beachten Sie Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zum Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit.

Persönliche Schutzausrüstung:
  • Unter normalen Bedingungen bestehen bei der Beprobung von Lebensmitteln keine besonderen Gesundheitsrisiken.
  • Achten Sie auf angebrachte Sicherheitshinweise.
  • Tragen Sie Schutzhandschuhe und Sicherheitsschuhe.
  • Verwenden Sie Einwegkittel, Schutzhelm und Gehörschützer (wenn erforderlich).
  • Essen, trinken und rauchen Sie nicht während der Probenahme.
  • Tragen Sie saubere Kleidung, um die Gefahr einer versehentlichen Kontamination der Proben zu minimieren. Treffen Sie grundsätzlich geeignete Hygienemaßnahmen, um Kontaminationen zu vermeiden. Waschen Sie vor dem Entnehmen von Proben Ihre Hände.
  • Beachten und befolgen Sie jegliche gesundheits- und sicherheitsrelevanten Anweisungen in den maßgeblichen lokalen Risikobewertungen und/oder Arbeitsverfahren des Standorts, an dem die Probenahme erfolgen soll.
  • Jegliche Tätigkeit, bei der für die Beschäftigten die Gefahr eines Sturzes aus einer gewissen Höhe bezogen auf einen festen Untergrund besteht, ist als „Arbeit mit Sturzgefahr“ zu betrachten. Es müssen geeignete Schulungen durchgeführt und angemessene Schutzausrüstungen bereitgestellt werden. Leitern, Trittleitern, Bühnen und Geländer müssen in funktionssicherem Zustand erhalten und vom zuständigen Personal regelmäßig kontrolliert werden. Wenn Sie für die Probenahme einen Bereich über einem Tankbehälter betreten müssen, sollten mindestens zwei Personen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung anwesend sein.

Probenahmeplan
Art der Sendung Beschreibung
Sendungen zur Zollabfertigung Die Sammelprobe besteht aus einer angemessenen Anzahl von Einzelproben. Eine Probe wird gewöhnlich als repräsentativ für die Waren betrachtet, auf die sich die betreffende Zollanmeldung bezieht.
Sendungen gemäß den Regelungen der GAP (Ausfuhrerstattungen) Die Sammelprobe besteht aus einer angemessenen Anzahl von Einzelproben. Welche Anzahl von Einzelproben jeweils mindestens erforderlich ist, wird im Folgenden erläutert. Wenn eine Sendung Erzeugnisse aus einer einzigen Fertigungslinie umfasst (identische Partie), kann eine geringere Anzahl an Proben hinreichend sein.
Milcherzeugnisse, lose in ortsfesten Tanks oder in mobilen Tankfahrzeugen Eine oder mehrere Sammelproben, hergestellt aus zufällig aus der betreffenden Sendung entnommenen Einzelproben oder aus systematisch an mindestens drei üblichen Punkten (oben, aus der Mitte und unten) des Tanks entnommenen Einzelproben. Prüfen Sie die Homogenität der Partie; im Zweifel erhöhen Sie die Anzahl der Einzelproben. Aus Behältern mit anderen Produkten oder mit Erzeugnissen aus anderen Partien können weitere Sammelproben hergestellt werden.
Tiefgekühlte Milcherzeugnisse Die direkte Probenahme aus einem tiefgekühlten Block eines Milcherzeugnisses (z. B. Speiseeis, Pulver usw.) ist nicht zulässig! Vielmehr sind Proben in Form eines tiefgekühlten Blocks oder vollständiger Einzelhandelspackungen an das Labor zu schicken.
Kleine Transportbehälter/ Versandverpackungen, Fässer, Trommeln, Büchsen, Dosen, Beutel und Flaschen Eine oder mehrere Sammelproben: Aus der Sendung ist zufällig oder systematisch eine geeignete Anzahl an Einzelproben zu entnehmen. Aus Behältern mit anderen Produkten oder mit Erzeugnissen aus anderen Partien können weitere Sammelproben hergestellt werden.
In Bewegung befindliche Milcherzeugnisse Eine Sammelprobe, aus Einzelproben hergestellt, die über den gesamten Durchmesser eines Produktstroms in von der Fördergeschwindigkeit abhängigen Intervallen entnommen werden.

Detaillierte Informationen
Probenahmeverfahren Allgemeine Bemerkungen:
  • Wenn das jeweilige Produkt als loses Schüttgut transportiert wird, muss die gesamte Ladung geprüft werden, und die Proben müssen innerhalb der Ladung aus allen Bereichen entnommen werden.
  • Repräsentative Probenahme: tDie Probe sollte für die gesamte jeweilige Sendung repräsentativ sein. Einzelproben sind verteilt jeweils über eine vollständige Partie bzw. verteilt über den gesamten Entladevorgang zu entnehmen. Zur Herstellung der Sammelprobe sind die entnommenen Einzelproben gründlich zu mischen. Vergewissern Sie sich, dass das zu beprobende Produkt durch die Probenahme nicht verändert wird.
  • Wenn Proben aus beliebigen Tanks entnommen werden müssen, wenden Sie sich bitte an Ihr lokales Labor.
  • Weitere Informationen entnehmen Sie den geltenden ISO-Normen und den maßgeblichen EU-Rechtsvorschriften.
Probenahmen aus (aufrecht stehenden) ortsfesten Tanks:
  • Zur Beprobung von Tanks können Proben über die gesamte Tiefe sowie aus dem Produktstrom oder an drei Punkten (oben, in der Mitte und unten) entnommen werden; punktuelle Proben auf vereinbarten Niveaus sind ebenfalls möglich.
  • Jeder Tank ist getrennt zu beproben. Wichtig ist, dass das Produkt insgesamt möglichst homogen ist. Nach EN ISO 707 muss in jedem Fall eine Durchmischung erfolgen, wenn Proben nicht beim Be- oder Entladen aus allen Ebenen aus dem in Bewegung befindlichen Material entnommen werden. Die Mischung kann beispielsweise durch mechanisches Rühren, durch schaumfreies Rühren mit Druckluft oder durch Unterziehen erfolgen.
  • Zur Probenahme können Tauchgefäße verwendet werden. Der Probennehmer wird durch die Luken bis auf das gewünschte Niveau in die Tanks abgelassen. Dort wird der Probensammler geöffnet und in dieser Position belassen. Wenn der Probensammler gefüllt ist, wird er wieder hochgezogen. Eine Vakuumpumpe kann ebenfalls zum Einsatz kommen, wenn aus einer Tiefe von höchstens 4 m gefördert wird und die Viskosität der betreffenden Flüssigkeit dies zulässt. Zur Probennahme aus Tankbehältern kann auch ein für Probennehmer für Querschnittproben verwendet werden. Die Einzelproben aller Entnahmepunkte/-niveaus werden gemeinsam in ein Mischgefäß gegeben. Nach gründlichem Mischen wird eine Sammelprobe entnommen.
Schiffe, Eisenbahnwagen und von oben zu befüllende Tankwagen für den Straßentransport:
  • Aus Einzelproben kann eine Sammelprobe hergestellt werden; die Einzelproben sind jeweils aus demselben Tank bzw. bei Schiffen aus allen Tanks mit jeweils demselben Material zu entnehmen. Wenn eine Sammelprobe aus einem einzelnen Tank benötigt wird, muss diese Sammelprobe aus gleichen Anteilen der jeweils beprobten Zonen bestehen. Wird eine Sammelprobe aus mehreren Tanks benötigt, muss diese Sammelprobe aus gleichen Anteilen der jeweils beprobten Tanks bestehen.
  • Die Gesamtkapazität eines Schiffs zur Beförderung flüssiger Fracht verteilt sich gewöhnlich auf eine gewisse Anzahl getrennter Zonen (Behälter, Kammern, Fächer usw.); die Füllmengen dieser Zonen können unterschiedlich sein. Die Verfahren zur Probenahme und zur Herstellung von Sammelproben sind jedoch die gleichen, wie bei der Probenahme aus aufrecht stehenden ortsfesten Tanks beschrieben. Aus allen Bereichen des jeweiligen Tanks sind Einzelproben zu entnehmen.
  • Tankfahrzeuge für Schienen- oder Straßentransporte können als liegende Tankzylinder betrachtet werden. Die Verfahren zur Entnahme von Proben und zur Herstellung von Sammelproben sind identisch mit den Verfahren bei aufrecht stehenden ortsfesten Tanks. Kleine Tankfahrzeuge sind als geschlossene Einheiten zu betrachten.
  • Die Probenahme erfolgt nach dem Befüllen bzw. vor dem Entladen. Zur Beprobung der einzelnen Behälter können Proben über die gesamte Tiefe, aus einem Produktstrom oder an drei Punkten (oben, in der Mitte und unten) entnommen werden; punktuelle Proben auf jeweils vereinbarten Niveaus sind ebenfalls möglich.
Probenahme aus kleinen Transportbehältern:
  • Fässer, Trommeln und Dosen: Die Probenahme erfolgt unter Verwendung eines der Viskosität des zu beprobenden Produkts angemessenen Werkzeugs (z. B. einer Vakuumpumpe (L01-01), eines Tauchgefäßes (L02-01), einer Probenpipette (L03-01), einer Saugspritze (L05-01), einer Probenahmeschaufel oder eines Schneckenprobennehmers (S04-01).
  • Wichtig ist, dass das Produkt möglichst homogen ist. Vor der Probenahme rühren Sie den Inhalt des Transportbehälters gut um (von Hand oder mechanisch); anschließend entnehmen Sie die Probe aus der Mitte des Behälters. Entnehmen Sie gleiche Mengen an Einzelproben aus den verschiedenen Behältern und geben Sie die Einzelproben in ein Mischgefäß. Stellen Sie durch gründliches Mischen der Einzelproben die benötigte Sammelprobe her
  • Zur Herstellung der Sammelprobe geben Sie die Einzelproben aus den verschiedenen Behältern zusammen. Besteht die Sendung aus mehreren Partien, sollte vorzugsweise jede einzelne Partie getrennt beprobt werden.
  • Wenn nur ein Fass, eine Trommel oder eine Dose zu beproben ist, können die Endproben-Behälter unmittelbar aus dem Probennehmer befüllt werden.
  • Nähere Informationen sind den spezifischen Beprobungskarten „Butter und Milchfett“ und „Lebensmittel, flüssig, niedrige Viskosität“ zu entnehmen.
Probenahme aus Einzelhandelspackungen:
  • Aus der jeweiligen Sendung wird zufällig eine geeignete Anzahl an Einheiten entnommen. Nähere Informationen sind der Beprobungskarte „Packungen für den Einzelhande“ zu entnehmen.
Probenahmeformular
  • Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf.
Transport
  • Schützen Sie die Proben vor Lichteinfall und vor Lufteinwirkung (Austrocknungsgefahr).
  • Schützen Sie die Proben vor Kontaminationsquellen (Gerüchen, Flüssigkeiten, sonstigen Stoffen, Wachstum von Mikroorganismen usw.).
  • Lagern Sie die Proben gekühlt oder tiefgekühlt und sorgen Sie dafür, dass die Proben zügig transportiert werden. Aufgetaute Proben sollten nicht erneut eingefroren werden. Die Proben müssen in einem Kühl- oder Gefrierfahrzeug befördert werden. Die Kühlkette muss aufrechterhalten werden und sollte protokolliert werden.
  • Tiefgekühlte Produkte sollten vorzugsweise in einem Gefrierschrank oder in einem Kühlfahrzeug transportiert werden. Achten Sie darauf, dass die Proben während des Transports nicht auftauen. Die Kühlkette muss aufrechterhalten werden und sollte protokolliert werden.
Lagerung
  • Schützen Sie die Proben vor Lichteinfall und vor Lufteinwirkung (Austrocknungsgefahr).
  • Schützen Sie die Proben vor Kontaminationsquellen (Gerüchen, Flüssigkeiten, sonstigen Stoffen, Wachstum von Mikroorganismen usw.).
  • Die Proben müssen bei niedriger Temperatur (vorzugsweise 0-4 °C gelagert werden; siehe EN ISO 707). Die Kühlkette muss aufrechterhalten werden und sollte protokolliert werden.
  • Wenn sich anstehende Maßnahmen über längere Zeiträume erstrecken könnten, müssen die Proben tiefgekühlt werden, um eine längerfristige Lagerung zu ermöglichen.
  • Tiefgekühlte Produkte müssen in einem Gefrierschrank gelagert werden. Die Kühlkette muss aufrechterhalten werden und sollte protokolliert werden.

Milcherzeugnisse (expand list )
HS-Position Beschreibung


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 12.10.2012 Erste Fassung