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Käse
Definition Diese Karte kann bei der Beprobung von Frischkäse (nicht gereift) einschließlich Molkenkäse und Quark/Topfen, gerieben oder in Pulverform vorliegendem Käse aller Art, Schmelzkäse, Blauschimmelkäse und anderem Käse mit Marmorierung des Teiges, hervorgerufen durch Penicillium roqueforti, und sonstigem Käse (z. B. gereiftem Käse) herangezogen werden.

Zu Produkten in Einzelpackungen siehe spezifische Karte „Einzelhandelspackungen“.

Zu halbflüssigem Käse und zu Quark/Topfen siehe spezifische Karte „Milcherzeugnisse“.

Zu losem Käse in Pulverform siehe spezifische Karte „Lebensmittel, Pulver“.


Käse
Empfohlener Mindestumfang pro Probe 0.5 kg.
Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechtsvorschriften
  • EN ISO 707 – Milch und Milcherzeugnisse – Leitfaden zur Probenahme.

Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.


Benötigte Ausrüstung
Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode
  • Schöpfer (L04-01).
  • Schneidedraht.
  • Hohlbohrer für Käseproben.
  • Allgemeine Werkzeuge: Messer, Löffel usw.
Für Probenahmen zu verwendende Behälter
  • Kunststoffbeutel, verschiedene Ausführungen und Größen (P00).
  • Kunststoffflaschen, weite Öffnung, Größe 500-1000 ml (P03/P04), vorzugsweise nicht lichtdurchlässig.
  • Alufolie, Dehnfolie, Wachspapier.
Sicherheits¬maßnahmen und Risikobewertung Bitte beachten Sie Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zum Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit.
  • Unter normalen Bedingungen bestehen bei der Beprobung von Lebensmitteln keine besonderen Gesundheitsrisiken.
  • Achten Sie auf angebrachte Sicherheitshinweise.
  • Tragen Sie Schutzhandschuhe und Sicherheitsschuhe.
  • Verwenden Sie Einwegkittel, Schutzhelm und Gehörschützer (wenn erforderlich).
  • Essen, trinken und rauchen Sie nicht während der Probenahme.
  • Tragen Sie saubere Kleidung, um die Gefahr einer versehentlichen Kontamination der Proben zu minimieren. Treffen Sie grundsätzlich geeignete Hygienemaßnahmen, um Kontaminationen zu vermeiden. Waschen Sie vor dem Entnehmen von Proben Ihre Hände.
  • Beachten und befolgen Sie jegliche gesundheits- und sicherheitsrelevanten Anweisungen in den maßgeblichen lokalen Risikobewertungen und/oder Arbeitsverfahren des Standorts, an dem die Probenahme erfolgen soll.

Probenahmeplan
Art der Sendung Beschreibung
Sendungen zur Zollabfertigung Die Sammelprobe besteht aus einer angemessenen Anzahl von Einzelproben. Eine Probe wird gewöhnlich als repräsentativ für die Waren betrachtet, auf die sich die betreffende Zollanmeldung bezieht.

Sendungen gemäß den Regelungen der GAP (Ausfuhrerstattungen) Die Sammelprobe besteht aus einer angemessenen Anzahl von Einzelproben. Welche Anzahl von Einzelproben jeweils mindestens erforderlich ist, wird im Folgenden erläutert. Wenn eine Sendung Erzeugnisse aus einer einzigen Fertigungslinie umfasst (identische Partie), kann eine geringere Anzahl an Proben hinreichend sein.

Kartons mit einem oder mehreren Käsen; Waren in Einzelhandelspackungen Die Käse sollten vollständig und in ihrer Originalverpackung an das Labor geschickt werden. Proben werden zufällig ausgewählt oder nach Packungsgewicht systematisch entnommen.

Käse in Blöcken Schicken Sie möglichst immer ganze Blöcke an das Labor. Wenn dies nicht möglich ist, schneiden Sie mit einem Messer Stücke oder Scheiben in geeigneter Größe oder nehmen Sie mehrere Proben mit einem Hohlbohrer.

Käse in tiefgekühlten Blöcken Aus tiefgekühlten Käseblöcken können keine Proben entnommen werden. Schicken Sie jeweils einen vollständigen Block an das Labor oder entnehmen Sie die Probe, nachdem die Blöcke bei einer Temperatur von höchstens 5 °C langsam aufgetaut sind.

Käse in Solen, Öl usw. Schicken Sie jeweils eine vollständige Packung an das Labor oder stellen Sie eine Sammelprobe her; verwenden Sie zur Herstellung der Sammelprobe einen Edelstahllöffel und benutzen Sie Latexhandschuhe. Entnehmen Sie zur Herstellung der Sammelprobe Primärproben aus den Trommeln, Fässern oder Gefäßen. Die Endproben müssen so viel Salzlauge oder Öl enthalten, dass die Käseprobe vollständig bedeckt ist.


Detaillierte Informationen
Probenahmeverfahren Kartons mit einem oder mehreren Käsen:
  • Wenn eine Sendung mehrere Käsetypen umfasst, muss jeder einzelne Käsetyp getrennt beprobt werden. Verpacken Sie die Proben in getrennte Beutel.
  • Besteht die Sendung aus mehreren Partien, sollte vorzugsweise jede einzelne Partie getrennt beprobt werden.
  • Die Anzahl der Packungen hängt vom Gewicht der jeweiligen Sendung ab. In der folgenden Übersicht sind die Mengen genannt, die nach Möglichkeit mindestens entnommen werden sollten:
    • Gewicht der Sendung: < 1 kg:
      Entnehmen Sie mindestens zwei vollständige Käse oder zwei Käse in Einzelhandelspackungen. Achten Sie darauf, dass insgesamt eine Menge von mindestens 0,5 kg entnommen wird.
    • Gewicht der Sendung: ≥ 1 kg und < 10 kg:
      Entnehmen Sie möglichst mindestens zwei vollständige Käse. Wenn dies gemessen an der Gesamtmenge der jeweiligen Ware zu viel erscheint, ist ein Käse hinreichend. Schicken Sie die Proben am Stück an das Labor.
    • Gewicht der Sendung: ≥ 10 kg:
      Entnehmen Sie möglichst einen vollständigen Käse. Dieser Käse kann auch als zweite Probe angenommen werden. Schicken Sie den Käse am Stück an das Labor.
  • Wenn die vorstehenden Anweisungen nicht befolgt werden können, entnehmen Sie von jeder Partie zwei vollständige Käse.
  • Wenn von einem Käse nur ein Teil entnommen werden kann, verfahren Sie, wie im folgenden Abschnitt „Käse in Blöcken“ beschrieben.
Käse in Blöcken:
  • Schicken Sie möglichst immer vollständige Käse an das Labor.
  • Wenn der Käse in Blöcken (> 10 kg) vorliegt, sind auch halbe oder viertel Blöcke hinreichend. Die Blöcke werden mit einem Messer oder einem Schneidedraht geschnitten.
    • Laborprobe: Käse in Blockform, 3-10 kg:





    • Laborprobe, Käse in Blockform, 10-20 kg:





  • Offene Flächen müssen mit Alu- oder Kunststofffolie, Wachspapier oder ähnlichem Material verschlossen werden.
  • Weitere Informationen entnehmen Sie den geltenden ISO-Normen und den maßgeblichen EU-Rechtsvorschriften.
Probenahmeformular
  • Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf.
Transport
  • Schützen Sie die Proben vor Lichteinfall und vor Lufteinwirkung (Austrocknungsgefahr).
  • Schützen Sie die Proben vor Kontaminationsquellen (Gerüchen, Flüssigkeiten, sonstigen Stoffen, Wachstum von Mikroorganismen usw.).
  • Die Proben sind kühl oder tiefgekühlt aufzubewahren und rasch zu transportieren. Aufgetaute Proben sollten nicht erneut eingefroren werden. Die Proben müssen in einem Kühlfahrzeug befördert werden. Die Kühlkette muss aufrechterhalten werden und sollte protokolliert werden.
  • Tiefgekühlte Produkte sollten vorzugsweise in einem Gefrierschrank oder in einem Kühlfahrzeug transportiert werden. Achten Sie darauf, dass die Proben während des Transports nicht auftauen. Die Kühlkette muss aufrechterhalten werden und sollte protokolliert werden.
Lagerung
  • Schützen Sie die Proben vor Lichteinfall und vor Lufteinwirkung (Austrocknungsgefahr).
  • Schützen Sie die Proben vor Kontaminationsquellen (Gerüchen, Flüssigkeiten, sonstigen Stoffen, Wachstum von Mikroorganismen usw.).
  • Die Proben müssen bei niedriger Temperatur (vorzugsweise 1-5 °C) gelagert werden; siehe EN ISO 707. Die Kühlkette muss aufrechterhalten werden und sollte überwacht und protokolliert werden.
  • Wenn sich anstehende Maßnahmen über längere Zeiträume erstrecken könnten, müssen die Proben tiefgekühlt werden, um eine längerfristige Lagerung zu ermöglichen.
  • Tiefgekühlte Produkte müssen in einem Gefrierschrank gelagert werden. Die Kühlkette muss aufrechterhalten werden und sollte protokolliert werden.

Käse (expand list )
HS-Position Beschreibung


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 12.10.2012 Erste Fassung