| Definition |
Diese Karte kann zur Probenahme bei Butter, Butterschmalz und Milchfett sowie zur Entnahme von Proben von sonstigen pastösen Milcherzeugnissen (z. B. Ghee) herangezogen werden. Butter ist ein Milcherzeugnis, das durch Schlagen von Rahm oder Milch in frischem oder fermentiertem Zustand hergestellt wird. Der Fettanteil der Milch wird als Milchfett bezeichnet.
Zu sonstigen Milcherzeugnissen siehe spezifische Karten „Käse„ und „Milcherzeugnisse“.
Zu Produkten in Einzelpackungen siehe spezifische Karte „Einzelhandelspackungen“. |
| Empfohlener Mindestumfang pro Probe |
0.5 kg |
| Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechtsvorschriften |
- EN ISO 707 – Milch und Milcherzeugnisse – Leitfaden zur Probenahme
- Verordnung (EG) Nr. 2535/2001 der Kommission, Artikel 40 und Anhang IV (Butter mit Ursprung in Neuseeland).
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Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.
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| Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode |
- Probenpipette (L03-01)
- Saugspritze (L05-01)
- Hand drill sampler (Trier or corer) (E02-01)
- Schneidedraht
- Edelstahl-Spatel
- Allgemeine Werkzeuge: Messer, Edelstahlbeil, Löffel usw.
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| Für Probenahmen zu verwendende Behälter |
- Kunststoffbeutel, verschiedene Ausführungen und Größen (P00)
- Kunststoffflaschen, weite Öffnung, Größe 500-1000 ml (P03, P04), vorzugsweise nicht lichtdurchlässig.
- Alufolie zum Schutz der Proben gegen Lichteinfall
- Klarsicht- oder Plastikfolie zur Verhinderung von Feuchtigkeitsverlusten.
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| Sicherheits¬maßnahmen und Risikobewertung |
Bitte beachten Sie Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zum Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit.
- Unter normalen Bedingungen bestehen bei der Beprobung von Lebensmitteln keine besonderen Gesundheitsrisiken.
- Achten Sie auf angebrachte Sicherheitshinweise.
- Tragen Sie Schutzhandschuhe und Sicherheitsschuhe.
- Verwenden Sie Einwegkittel, Schutzhelm und Gehörschützer (wenn erforderlich).
- Essen, trinken und rauchen Sie nicht während der Probenahme.
- Tragen Sie saubere Kleidung, um die Gefahr einer versehentlichen Kontamination der Proben zu minimieren. Treffen Sie grundsätzlich geeignete Hygienemaßnahmen, um Kontaminationen zu vermeiden. Waschen Sie vor dem Entnehmen von Proben Ihre Hände.
- Beachten und befolgen Sie jegliche gesundheits- und sicherheitsrelevanten Anweisungen in den maßgeblichen lokalen Risikobewertungen und/oder Arbeitsverfahren des Standorts, an dem die Probenahme erfolgen soll.
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| Art der Sendung |
Beschreibung |
| Sendungen zur Zollabfertigung |
Die Sammelprobe besteht aus einer angemessenen Anzahl von Einzelproben. Eine Probe wird gewöhnlich als repräsentativ für die Waren betrachtet, auf die sich die betreffende Zollanmeldung bezieht. |
| Sendungen gemäß den Regelungen der GAP (Ausfuhrerstattungen) |
Die Sammelprobe besteht aus einer angemessenen Anzahl von Einzelproben. Welche Anzahl von Einzelproben jeweils mindestens erforderlich ist, wird im Folgenden erläutert. Wenn eine Sendung Erzeugnisse aus einer einzigen Fertigungslinie umfasst (identische Partie), kann eine geringere Anzahl an Proben hinreichend sein. |
| Feste und pastöse Erzeugnisse in Kartons oder flüssige Erzeugnisse in Dosen |
Mindestens eine Sammelprobe, aus Einzelproben zufällig ausgewählt oder nach Packungsgewicht systematisch entnommen; aus Behältern mit anderen Produkten oder mit Erzeugnissen aus anderen Partien können weitere Sammelproben hergestellt werden. |
| Butter mit Ursprung in Neuseeland |
Von dieser Butter sind Proben gemäß Kommissionsverordnung (EG) Nr. 2535/2001, Artikel 40 und Anhang IV, zu entnehmen. |
| Tiefgekühlte Blöcke |
Aus tiefgekühlten Butter- oder Fettblöcken können keine Proben entnommen werden. Entnehmen Sie ggf. vollständige Blöcke für die Laboranalysen und lassen Sie diese Blöcke bei Temperaturen von über 5 °C langsam auftauen. |
| Probenahmeverfahren |
Allgemeine Bemerkungen:
- Nach Möglichkeit sollten von Butter oder Milchfett vollständige Packungen entnommen werden, da Beprobungen durch Bohren oder sonstige Verfahren nicht zu empfehlen sind. Wenn die Entnahme vollständiger Packungen nicht praktikabel ist, teilen Sie die Packungen mit einem geeigneten Werkzeug.
- Kritisch für die Analyse ist der Feuchtigkeitsgehalt. Wenn keine vollständigen ungeöffneten Packungen entnommen werden können, müssen Sie in größtmöglichem Umfang Sicherheitsmaßnahmen treffen, um eine Änderung des Feuchtigkeitsgehalts durch Kondensatbildung oder Verdampfung zu vermeiden. Die Proben sollten vor dem Versiegeln umgehend in eine Dehnfolie eingeschlagen und in einen zweiten Beutel eingepackt werden. Im Labor wird dann eine repräsentative Probe nach EN ISO 707 entnommen.
- Weitere Informationen entnehmen Sie den geltenden ISO-Normen und den maßgeblichen EU-Rechtsvorschriften.
Kartons mit Packungen unter 25 g:
- Sie sollten jeweils zwei Packungen aus mindestens zehn verschiedenen Kartons entnehmen. Wenn die Nummer der jeweiligen Partie auf den Packungen abgedruckt ist, wählen Sie die Proben so aus, dass möglichst viele verschiedene Partien betroffen sind.
- Stellen Sie die beiden Endproben her, indem Sie aus jedem Karton jeweils eine Packung entnehmen und die Packungen zusammengeben.
Kartons mit Packungen oder Dosen mit einer Füllmenge von höchstens 2 kg:
- Entnehmen Sie jeweils zwei Packungen oder Dosen aus mindestens drei verschiedenen Kartons. Wenn die Nummer der jeweiligen Partie auf den Packungen abgedruckt ist, wählen Sie die Proben so aus, dass möglichst viele verschiedene Partien betroffen sind.
- Stellen Sie die beiden Endproben her, indem Sie aus jedem Karton jeweils eine Packung Butter entnehmen und die Packungen in einen Kunststoffbeutel geben.
Packungen oder Dosen mit einer Füllmenge von über 2 kg:
- Wählen Sie drei Packungen aus, um eine repräsentative Probe herzustellen. Wenn die Nummer der jeweiligen Partie auf den Packungen abgedruckt ist, wählen Sie die Proben so aus, dass möglichst viele verschiedene Partien betroffen sind.
- Wenn keine vollständigen Packungen als Proben entnommen werden können, nehmen Sie Rücksprache mit Ihrem Labor.
Packungen oder Dosen mit einer Füllmenge von über 2 kg:
- Wählen Sie drei Packungen aus, um eine repräsentative Probe herzustellen. Wenn die Nummer der jeweiligen Partie auf den Packungen abgedruckt ist, wählen Sie die Proben so aus, dass möglichst viele verschiedene Partien betroffen sind.
- Wenn keine vollständigen Packungen als Proben entnommen werden können, nehmen Sie Rücksprache mit Ihrem Labor.
Kartons oder Kanister mit einer Füllmenge von über 25 kg:
- Wählen Sie möglichst das gleiche Probenahmeverfahren wie bei Kartons oder Dosen mit einer Füllmenge von mehr als 2 kg. Wenn die Nummer der jeweiligen Partie auf den Packungen angegeben ist, wählen Sie die Proben so aus, dass möglichst viele verschiedene Partien betroffen sind.
- Schneiden Sie mit einem Messer einen Butterwürfel mit einem Gewicht von 2 kg aus den einzelnen Packungen; schlagen Sie diesen Würfel in eine Dehnfolie ein und packen Sie die Probe in einen verschließbaren doppelten Kunststoffbeutel.

- Teilen Sie dem Zolllabor das Probenahmeverfahren mit. Im Labor werden aus Ihrer Probe zwei repräsentative Endproben nach EN ISO 707 hergestellt.
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| Probenahmeformular |
- Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf.
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| Transport |
- Schützen Sie die Proben vor Lichteinfall und vor Lufteinwirkung (Austrocknungsgefahr).
- Schützen Sie die Proben vor Kontaminationsquellen (Gerüchen, Flüssigkeiten, sonstigen Stoffen, Wachstum von Mikroorganismen usw.).
- Die Proben müssen in einem Kühlfahrzeug befördert werden.
- Tiefgekühlte Produkte sollten vorzugsweise in einem Gefrierschrank oder in einem Kühlfahrzeug transportiert werden. Achten Sie darauf, dass die Proben während des Transports nicht auftauen. Die Kühlkette muss aufrechterhalten werden und sollte protokolliert werden.
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| Lagerung |
- Schützen Sie die Proben vor Lichteinfall und vor Lufteinwirkung (Austrocknungsgefahr).
- Schützen Sie die Proben vor Kontaminationsquellen (Gerüchen, Flüssigkeiten, sonstigen Stoffen, Wachstum von Mikroorganismen usw.).
- Die Proben müssen bei niedriger Temperatur (vorzugsweise 1-5 °C) gelagert werden; siehe EN ISO 707. Die Kühlkette muss aufrechterhalten werden und sollte protokolliert werden.
- Wenn sich anstehende Maßnahmen über längere Zeiträume erstrecken könnten, müssen die Proben tiefgekühlt werden, um eine längerfristige Lagerung zu ermöglichen.
- Tiefgekühlte Produkte müssen in einem Gefrierschrank gelagert werden. Die Kühlkette muss aufrechterhalten werden und sollte protokolliert werden.
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