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Werkzeug-Code: L01-01
Bezeichnung: Vakuumpumpe (Vakuum-Probensammler)
Synonyme: Mini-Sampler, ProfiSampler
Beschreibung: Vakuum-Probensammler bestehend aus einer Pumpe mit PE- und PTFE-Schläuchen, Scheren, Edelstahl-Gewichten, Fittings, einem Halter für die Kunststoffschläuche, einem Reduzierstück für Probenbehälter und einem Kunststoffkoffer; das Pumpengehäuse besteht aus PE, PP, PTFE, Aluminium oder Edelstahl.
Abbildung:
Anwendung: Häufige Probenahmen bei flüssigen Stoffen an Orten, an denen die Probenahmegeräte nicht dekontaminiert werden können; anwendbar für Tiefen bis zu 4 m (je nach Viskosität der zu beprobenden Flüssigkeit). Wenn das beprobte Material feste Verunreinigungen enthält, können diese mit einem Edelstahlsieb abgetrennt werden, das auf das Ansaugrohr gesetzt wird. Die Probe gelangt unmittelbar in den Probenbehälter.
Handhabung: Die Vakuumpumpe erzeugt einen Unterdruck in einer mit einem Schlauch versehenen Flasche; dieser Schlauch wird in die zu beprobende Flüssigkeit getaucht. Der Unterdruck saugt die Flüssigkeit ein und sorgt dafür, dass die Flasche gefüllt wird. Die Probe gelangt unmittelbar in den Probenbehälter. Die beprobte Flüssigkeit kommt mit der Pumpe nicht in Berührung. Nur die Edelstahlgewichte, PE- oder PFTE-Schläuche und Probenbehälter werden mit den Proben kontaminiert. Benutzte Schläuche müssen vor jeder erneuten Probennahme dekontaminiert oder durch saubere Schläuche ersetzt werden.
Typische Beispiele: Flüssige Proben
U. a. Mineralölerzeugnisse, aber auch Lebensmittel und aggressive Chemikalien aus Fässern, Schiffen und Tanks (z. B. aus den Kraftstofftanks von Kraftfahrzeugen); geeignet zur Probenahme bei Schiffen und Tanks über kleine Öffnungen. Häufige Probenahmen bei flüssigen Stoffen an Orten, an denen die Probenahmegeräte nicht gereinigt werden können; anwendbar für Tiefen bis zu 4 m (je nach Viskosität der zu beprobenden Flüssigkeit).
Reinigung und Pflege: Nach Gebrauch sind die Pumpen zu zerlegen und mit einem trockenen Lappen abzuwischen. Benutzte Schläuche müssen vor jeder erneuten Probenahme gründlich gereinigt werden, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden.


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 12.10.2012 Erste Fassung