Sie können aufgefordert werden, unter sehr unterschiedlichen Gegebenheiten Arbeiten mit Sturzgefahr auszuführen (in Hafengebieten oder in Hafenanlagen, auf Schiffen und in Flugzeugen, in den Räumlichkeiten eines Händlers oder in sonstigen, Ihnen fremden Umgebungen). Für die jeweiligen Risiken sind immer die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Wenn Sie nicht überzeugt davon sind, dass Sie die betreffenden Tätigkeiten sicher durchführen können, sollten Sie die Tätigkeiten unterlassen, bis Ihrer Einschätzung nach angemessene Ausrüstungen verfügbar sind bzw. geeignete Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden.
1. Was ist unter Arbeiten mit Sturzgefahr zu verstehen?
Arbeitsplätze mit Sturzgefahr („hochgelegene Arbeitsplätze“) sind alle Arbeitsplätze, an denen Sie ohne geeignete Vorsichtsmaßnahmen stürzen und sich verletzen könnten. Dieses Risiko besteht unter den folgenden Bedingungen:
If you:
- Sie stehen bei ihrer Tätigkeit nicht auf dem Boden.
- Sie könnten von einer Kante oder von einem erhöhten Bereich (von einem Fahrzeug, einem Container oder einer Laderampe) stürzen, oder
- Sie könnten in eine Öffnung im Boden oder in ein Loch stürzen.
Sie führen eine Tätigkeit aus, bei der Sie von einer Arbeitsebene auf eine andere Ebene stürzen könnten.
Beispiele für Arbeiten mit Sturzgefahr:
- Sie müssen den Ladebereich eines Straßen- oder Schienenfahrzeugs oder eines Containers betreten;
- Sie arbeiten auf einem Tankfahrzeug für Schienen- oder Straßentransporte, einem Schiff oder Container (um die Kontrollluken zu prüfen);
- Sie verwenden Anlege- oder Stehleitern, um an Schiffe, Tanks, Silos und Sammelbehälter zu gelangen;
- Sie nutzen erhöhte Arbeitsflächen (Gerüste, Arbeitsbühnen, Hubsteiger, Scherenhebebühnen, Podeste usw.).
2. Welche Sicherheitsvorkehrungen sind zu treffen?
Achtung! Arbeiten mit Sturzgefahr kommen vielleicht nur vereinzelt vor; vielleicht müssen Sie Arbeiten mit Sturzgefahr aber auch regelmäßig durchführen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle Arbeiten mit Sturzgefahr, damit Sie die betreffenden Tätigkeiten sicher durchführen können. Bei Arbeiten mit Sturzgefahr ist entscheidend, dass Sie zunächst eine Risikobewertung durchführen und dann angemessene Vorsichtsmaßnahmen treffen.
Bei allen Arbeiten mit Sturzgefahr sind Risikobewertungen vorzunehmen und sichere Arbeitsverfahren einzuhalten.
3. Lassen sich Arbeiten mit Sturzgefahr vermeiden?
Unter Umständen sind Arbeiten mit Sturzgefahr unvermeidlich. Frachtprüfungen und Probenahmen sollten jedoch grundsätzlich in einem geeigneten Bereich erfolgen. Dazu müssen die betreffenden Güter gewöhnlich aus dem jeweiligen Container oder dem Straßenfahrzeug entnommen und auf dem Boden auf einer ebenen Fläche abgestellt werden. Damit entfällt die Notwendigkeit einer Arbeit mit Sturzgefahr.
Wenn Sie an einem Ihnen nicht vertrauten Ort oder unter Ihnen nicht vertrauten Bedingungen arbeiten müssen, sollten Sie die betreffenden Risiken sorgfältig prüfen und die vorgesehene Kontrolle und Beprobung erst dann vornehmen, wenn Sie sich vergewissert haben, dass dies gefahrlos möglich ist.
4. Können Sie Stürze verhindern?
Ja, und zwar wie folgt:
- Sie können Tätigkeiten an einen bestehenden Arbeitsplatz verlegen, der bereits sicher ist (beispielsweise, weil er mit fest montierten Absturzsicherungen oder einer Brüstung versehen wurde, oder weil Tätigkeiten an einem Anlagenelement oder einer Ausrüstung vorgenommen werden können, an der eine Absturzsicherung bereits fest montiert ist);
- Sie können geeignete Ausrüstung verwenden. Wenn Sie nicht auf einen bereits vorhandenen Arbeitsplatz ausweichen können, prüfen Sie, ob Sie mit geeigneter Ausrüstung Stürze verhindern können. Häufig werden dazu beispielsweise Gerüste, Podeste, Hubsteiger und Scherenhebebühnen eingesetzt. (Diese Hilfsmittel sind mit den erforderlichen Absturzsicherungen ausgerüstet.)
Improvisieren Sie nicht, um Zugang zu erhöhten Bereichen zu gelangen (z. B. mit einer Palette auf einem Gabelstapler).
- Wenn Sie regelmäßig Zugang zu erhöhten Bereichen haben müssen (beispielsweise zur Kontrolle der Luken von Tankfahrzeugen für Schienen- oder Straßentransporte), sollten Sie die Einrichtung spezieller Zugangsbühnen in Betracht ziehen.
Verwenden Sie möglichst keine lose angelegten oder nicht abgestützten Leitern (siehe Abschnitt zur Verwendung von Leitern).
- Wenn Sie keine Absturzsicherungen anbringen können, müssen Sie versuchen, die Arbeitshöhe und/oder die Folgen eines Sturzes auf ein Minimum zu begrenzen.
5. Können Sie die Folgen eines Sturzes auf ein Minimum begrenzen?
Versuchen Sie zunächst, die Sturzgefahr zu beseitigen und Stürze zu verhindern, bevor Sie sich damit zufriedengeben, die Gefahr oder die Folgen eines Sturzes zu minimieren. Eine Maßnahme zur Minimierung der Sturzgefahr könnte beispielsweise in der Anbringung von Sicherheitsnetzen bestehen, um die Verletzungsgefahr bei einem Sturz auf ein Minimum zu reduzieren. Fallschutzausrüstungen tragen ebenfalls dazu bei, das Verletzungsrisiko zu minimieren; die betreffende Ausrüstung erfordert jedoch spezielle Montagearbeiten und geeignete Schulungen.
6. Welche sonstigen Maßnahmen müssen Sie treffen, um das Risiko eines Sturzes zu verringern?
Wenn Sie besondere Ausrüstung für Arbeiten mit Sturzgefahr verwenden, vergewissern Sie sich, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die Ausrüstung erfüllt internationale oder europäische Normen;
- die Ausrüstung wird regelmäßig kontrolliert und gut gewartet;
- die betreffenden Personen werden in der sicheren Nutzung der Ausrüstung geschult;
- durch angemessene Überwachung der Tätigkeiten wird sichergestellt, dass die betreffenden Personen sicher arbeiten.
Die bloße Verwendung von Anlege- oder Stehleitern ist nicht als Maßnahme zu betrachten, die Stürze verhindern oder die Folgen von Stürzen minimieren würde. Sie müssen gegebenenfalls nachweisen können, dass die Verwendung sonstiger Ausrüstung nicht angemessen gewesen wäre, weil bei der betreffenden Tätigkeit nur ein geringes Risiko besteht oder weil die Tätigkeit nicht lange dauert.
7. Haben Sie geprüft, ob vorhandene Oberflächen bruchgefährdet sind?
Achten Sie sorgfältig darauf, ob sich in dem Bereich, in dem Sie Arbeiten mit Sturzgefahr durchführen, bzw. in der näheren Umgebung dieses Bereichs zerbrechliche Materialien befinden. Zerbrechliche Materialien könnten nämlich eine zusätzliche Gefährdung bedeuten. Je nach Beschaffenheit könnte eine Oberfläche zu Bruch gehen, auf der Tätigkeiten ausgeführt werden oder auf die jemand stürzt. Dies gilt häufig beispielsweise für Dacheindeckungen aus Glasfaser- und Asbestzement-Platten sowie für Lichtkuppeln, aber auch für verfestigtes Silomaterial.
Achten Sie darauf, dass die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
- Vermeiden Sie Arbeiten auf oder in der näheren Umgebung bruchgefährdeter Oberflächen und vermeiden Sie das Betreten dieser Oberfläche, beispielsweise, indem Sie eher auf einem Gerüst von unten arbeiten oder indem Sie für Tätigkeiten oberhalb eines zu untersuchenden Objekts einen Hubsteiger verwenden.
- Vermeiden Sie Stürze, indem Sie fest montierte Brücken mit Absturzsicherungen nutzen, wenn Sie sich auf einem bruchgefährdeten Asbestzementdach bewegen müssen, oder verwenden Sie geeignete Podeste mit Absturzsicherungen, wenn Sie auf oder in der näheren Umgebung von bruchgefährdeten Oberflächen arbeiten.
- Minimieren Sie die Folgen eines Sturzes, indem Sie Netze, Airbags oder Fallschutzausrüstungen verwenden.
8. Bestehen sonstige Risiken bei Arbeiten mit Sturzgefahr?
Denken Sie daran, dass Arbeiten mit Sturzgefahr auch mit sonstigen Risiken einhergehen können:
- Je nach Ausrüstung wird bei Arbeiten an niedrigen Dächern oder sonstigen Einrichtungen unter Umständen Ihre Kopffreiheit beeinträchtigt. Prüfen Sie dies vor Benutzung der betreffenden Ausrüstung und tragen Sie einen Kopfschutz.
- Rutschgefahr: Wasser, Eis oder verschüttete Materialien können die Rutschfestigkeit von Oberflächen beeinträchtigen und insoweit eine zusätzliche Gefahr darstellen.
- Stolpergefahr: Kabel, Seile oder sonstige Stolperfallen an Zugangseinrichtungen können eine Gefährdung darstellen.
- Tödliche Stromschläge: Je nach Zugangsausrüstung kommen Sie unter Umständen sehr nahe an Oberleitungen; unabhängig von Spannung und Verwendungszweck der Kabel muss mit Metallgerüsten oder sonstiger Ausrüstung aus Metall hinreichender Abstand von allen Oberleitungen gehalten werden.