1. Einleitung
Wie wir in der
Einleitung zu Allgemeine Grundätze gesehen haben, sind bei gefährlichen Stoffen zahlreiche Kategorien zu unterscheiden, und vielfältige Rechtsvorschriften regeln die Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung und Beförderung all dieser Stoffe.
Rechtmäßig gehandelte Erzeugnisse sollten diese Rechtsvorschriften in vollem Umfang erfüllen. Wenn Sie entsprechende Güter kontrollieren und von entsprechenden Gütern Proben nehmen müssen, sollten Sie eine Kopie des Sicherheitsdatenblatts erhalten.
Unter Umständen sind Sie aber auch mit falsch deklarierten oder illegalen Gütern konfrontiert. Wichtig ist, dass Sie die jeweils bestehenden Gefahren verstehen und geeignete Vorsorgemaßnahmen treffen.
2. Was ist ein gefährlicher Stoff?
Damit Sie besser verstehen, was mit dem Begriff „gefährlicher Stoff“ gemeint ist, sollen die beiden Bestandteile dieses Begriffs im Folgenden separat erläutert werden.
Als „gefährlich“ werden gewöhnlich Stoffe eingestuft und gekennzeichnet, die sich mit einem der folgenden Merkmale beschreiben lassen:
- giftig,
- sehr giftig,
- ätzend,
- gesundheitsschädlich,
- reizend,
- brandfördernd (Oxidationsmittel),
- selbstentzündlich,
- entzündlich,
- explosionsgefährlich,
- krebserzeugend,
- umweltschädlich,
- in feuchtem Zustand gefährlich,
- radioaktiv.
Als „Stoffe“ werden bezeichnet:
- Gase,
- Dämpfe,
- Stäube,
- Mikroorganismen,
- Flüssigkeiten,
- feste Stoffe,
- Dämpfe,
- Nebel.
Ein gefährlicher Stoff kann also alles sein, was geeignet ist, Menschen zu verletzen und/oder Vermögenswerte zu beschädigen.
3. Wie erkenne ich, dass ein Stoff gefährlich ist?
Nach den geltenden nationalen und europäischen Rechtsvorschriften sollten alle gefährlichen Chemikalien in der Regel auf der Verpackung entsprechend gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung beinhaltet ein Piktogramm (ähnlich wie
hier dargestellt) sowie umfassende Angaben zu den mit dem jeweiligen Erzeugnis verbundenen Risiken und zu den erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen bei der Handhabung des Erzeugnisses. Die Die H- und P-Sätze sind
hier zusammengestellt.
LESEN SIE IMMER DAS KENNZEICHNUNGSETIKETT UND BEACHTEN SIE DIE ENTSPRECHENDEN HINWEISE.
Nur vorschriftsmäßig verpackte und gekennzeichnete Stoffe sind unmittelbar erkennbar. Wenn Sie mit Stoffen konfrontiert sind, die Sie nicht identifizieren können, betrachten Sie diese Stoffe grundsätzlich nicht als sicher.
Achtung! Manche gefährliche Stoffe sind für das menschliche Auge nicht sichtbar (z. B. Gase, Rauch oder Mikroorganismen).
4. Was ist zu tun, wenn ich mit einem gefährlichen Stoff in Berührung gekommen bin?
Wenn Sie vermuten, dass Sie bei Ihrer Tätigkeit mit einem gefährlichen Stoff in Berührung gekommen sind, sollten Sie umgehend einen Arzt aufsuchen und Ihren Vorgesetzten unterrichten.
Unter Umständen müssen Sie Dritte über den Vorfall unterrichten, um weitere Expositionen zu verhindern.