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1. Verwendungszweck

Ihre Augen müssen vor vielfältigen Gefahren geschützt werden, z. B.

sowie vor eindringenden
Diese Fremdkörper können schwere und in der Regel irreversible Schäden an Ihren Augen hervorrufen. Daher muss Ihre Behörde Ihnen einen geeigneten Augenschutz zur Verfügung stellen, wenn bei Ihrer Tätigkeit eine entsprechende Gefährdung besteht.



2. Verfügbare Ausführungen

Bei Augenschutzsystemen sind drei Grundtypen zu unterscheiden:
Alle Augenschutzsysteme müssen die geltenden nationalen und europäischen Normen erfüllen. Die Linsen sind je nach benötigtem Schutz in unterschiedlichen Ausführungen erhältlich:
Augenschutzsysteme werden strengen Tests unterzogen, damit sie die Anforderungen der europäischen Norm EN 166 erfüllen.



3. Welche Einschränkungen sind zu beachten?



4. Wann muss ein Augenschutz getragen werden?

Wenn Sie voraussichtlich mit einer der genannten Gefahren konfrontiert sein werden, sollten Sie einen geeigneten Augenschutz verwenden; eine Vollsichtbrille benötigen Sie beispielsweise,
Orte, an denen Sie einen Augenschutz verwenden müssen, sind mit diesem Piktogramm gekennzeichnet.



5. Wie sind Augenschutzsysteme zu warten?

Um ein Verkratzen der Linsen zu verhindern, sind nicht benötigte Augenschutzsysteme am besten in der Originalverpackung aufzubewahren. Aus dem gleichen Grund sollten Augenschutzsysteme nicht auf rauen oder heißen Oberflächen abgelegt werden.

Halten Sie Augenschutzsysteme sauber, verwenden Sie aber keine starken Reinigungsmittel, Tücher mit rauer Oberfläche usw. Linsen werden am besten mit einem weichen Tuch gereinigt und sollten gelegentlich mit einer Anti-Beschlag-Lösung behandelt werden.



In diesem Abschnitt soll in allgemeiner Form darauf hingewiesen werden, dass Untersuchungs- und Probenahmeverfahren mit Risiken verbunden sein können. Außerdem soll daran erinnert werden, dass Sie geeignete Schutzausrüstungen verwenden und angemessene Vorsorgemaßnahmen treffen sollten.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die einschlägigen Rechtsvorschriften und die Leitlinien Ihrer nationalen Behörde.


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 12.10.2012 Erste Fassung