Erzeugnisse
Definition

(list of HS codes covered by this card)
Holz; Kork; Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen

Für Holzwolle oder Holzmehl siehe die spezifische Karte “Chemikalien, Feststoffe

Für für den Einzelhandelsverkauf aufgemachte Erzeugnisse und Enderzeugnisse siehe auch die spezifische Karte “Einzelhandelspackungen und Fertigerzeugnisse”.

Holz
Empfohlener Mindestumfang pro Probe 3 Stücke (Abschnitte) Holz (Rohholz)

1 oder mehr Stücke bei Stückware (abhängig von der Größe)

1 massives Stück CITES-Holz von mindestens 9 cm2 (3 cm x 3 cm) (Fläche mit Jahresringen)

Ca. 50 cm x 50 cm bei Holz- oder Korkplatte

Gewichtsbezogene Probengröße für lose Erzeugnisse: 500 g
Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechtsvorschriften Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.

Benötigte Ausrüstung
Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode
  • Allgemeine Geräte: Messer, Schere, Maßband usw.
  • Hand- oder Kettensäge
Für Probenahmen zu verwendende Behälter
  • Packpapier, Papier- oder Kunststoffbehälter
  • Kunststoffbeutel in verschiedenen Größen, mit oder ohne Etikettvordruck (P00)
  • Papierbeutel oder Pappschachteln (Kartons) in verschiedenen Größen, mit oder ohne Etikettvordruck (R00, R01)
  • Kunststoffflaschen in verschiedenen Größen (P03)
Sicherheitsmaßnahmen und Risikobewertung Bitte beachten Sie die nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit.
  • Beachten Sie bitte Sicherheits- und Warnzeichen.
  • Verwenden Sie geeignete persönliche Schutzausrüstung.
  • Informieren Sie sich über die gemäß der lokalen Gefährdungsbeurteilung oder den Betriebssicherheitsvorschriften geltenden Arbeitssicherheits-Anweisungen am Ort der Probenahme und befolgen Sie diese.
Persönliche Schutzausrüstungen
  • Handschutz: (falls erforderlich)
  • Kopfschutz (falls erforderlich)
  • Augenschutz: Schutzbrille (falls erforderlich)

Probenahmeplan
Art der SendungBeschreibung
Holz als Massengut (Stämme) Gesägtes Holz oder sonstiges Holz als Massengut Wird das Erzeugnis lose als Massengut befördert (oder gelagert), ist die gesamte Ladung als eine Einheit zu betrachten, und es müssen Proben von allen Teilen der Ladung entnommen werden. Ganze Stücke oder Teile werden zufällig oder systematisch als Probe an einer oder mehreren Stellen innerhalb der gesamten Massensendung genommen.

Ladung auf Paletten oder als Paket Ganze Stücke oder Teilstücke sind zufällig oder systematisch als Probe von verschiedenen Packstücken/Paletten zu entnehmen, die sich an unterschiedlichen Stellen auf dem Transportfahrzeug oder in der Lagereinrichtung befinden. Die Mindestzahl der zu beprobenden Teilstücke ist eins. Bei kleinen Erzeugnissen (Abmessungen bis 10 cm) muss die Endprobe mindestens 3 Stücke umfassen.
Stückgut Abhängig vom Umfang der Sendung, dem Wert und der Größe des Erzeugnisses ist die Mindestzahl der zu beprobenden Stücke eins. Bei kleinen Erzeugnissen (Abmessungen bis 10 cm) muss die Endprobe mindestens 3 Stücke umfassen.


Ausführliche Informationen
Probenahmeverfahren Probenahme:
  • Holz (Stämme)/Holz als Massengut: Achten Sie darauf, dass die zu untersuchenden Erzeugnisse aus einer einzigen Sendung stammen. Wenn mehrere Sendungen berücksichtigt werden müssen, sind diese getrennt zu betrachten.
  • Eine Sammelprobe kann ausschließlich aus einer einzigen Partie zusammengestellt werden, die in derselben Sendung enthalten ist. Ist das Holz unterschiedlichen Ursprungs, stammt es von verschiedenen Lieferanten oder bestehen innerhalb einer Sendung auffällige Unterschiede (verschiedene Arten oder Artengruppen), sollte es gekennzeichnet und getrennt beprobt werden.

    Mit einer Hand- oder Kettensäge ein Holzstück von etwa 5 bis 10 cm längsweise (parallel zur Faserrichtung) abschneiden. Der Querschnitt (Jahresringe) muss mindestens 9 cm2 (3 cm x 3 cm) betragen, da dies für die Prüfung erforderlich ist. Hat das Holz einen kleineren Querschnitt, sollte das Stück mit der größtmöglichen Querschnittsfläche genommen werden.



    Proben sollten als ein massives Stück genommen werden. Kleine Holzspane sind nicht akzeptabel. Proben sollten frei von unregelmäßiger Maserung oder verrotteten Flächen und Insektenlöchern sein. Zudem sind Bereiche mit Nägeln/Nagellöchern, Stempeln, Etiketten oder Kennzeichnungen, Säge- oder Bohrspuren usw. zu vermeiden.
  • Paletten- oder Packstückladungen, Stückgut: Bei Sendungen, die aus Paletten, Paketladungen oder individuell gefertigten Erzeugnissen bestehen, ist für die erforderliche Prüfung zufällig oder systematisch eine ausreichende Zahl von Erzeugnissen zu entnehmen (mindestens ein Stück, am besten drei oder mehr Stücke).
Verpacken der Proben: Wenn möglich sollten die Proben in Kunststoff- oder Papierbeuteln verpackt werden.

Probenahmeformular Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf.
Beförderung Die Proben sind bei Raumtemperatur an einem trockenen Ort zu lagern. Sie sind vor Bedingungen zu schützen, die ihre relevanten Eigenschaften verändern könnten, wie Sonnenlicht oder chemische Stoffe (Dämpfe).
Lagerung Die Proben sind bei Raumtemperatur an einem trockenen Ort zu lagern. Sie sind vor Bedingungen zu schützen, die ihre relevanten Eigenschaften verändern könnten, wie Sonnenlicht oder chemische Stoffe (Dämpfen).

Holz (Liste erweitern )
HS-Position Beschreibung


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.1 01.11.2019 Erste Version