Metalle
Definition

(Liste der unter diese Karte fallenden HS-Codes)
Aus Metallen hergestellte Waren wie nicht bearbeitete Gussteile und maschinell geschmiedete Metalle (Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformen, Bleche, Stäbe, Draht, Rohre, Halbzeug usw.)

Zu Produkten in Einzelpackungen siehe spezifische Karte ‘Einzelhandelspackungen

Zu Quecksilber siehe spezifische Karte ‘Chemikalien, flüssig

Für Pulver, Granalien und Flocken, Alkalimetalle und andere Metalle der Position 2805 siehe spezifische Karte für ‘Chemikalien, feste Stoffe

Für Schmuckwaren, Gold- und Silberschmiedewaren und andere Waren (HS-Positionen 7113 bis 7118), Werkzeuge usw. verschiedene Waren aus unedlen Metallen (HS-Kapitel 82 und 83) und Enderzeugnisse, die nicht von dieser Karte erfasst werden, siehe spezifische Karte ‘Einzelhandelspackungen

Metalle
Empfohlener Mindestumfang pro Probe 100 g bei kleinen Artikeln wie Schrauben, Bolzen und Nägel oder 100 cm2 bei anderen kleinen Artikeln.

1 Stück bei größeren Artikel, die nach vernünftigem Ermessen beprobt und zum Labor transportiert werden können.
Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechtsvorschriften ISO 4551: Ferrolegierungen; Probenahme und Siebanalyse

Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.

Benötigte Ausrüstung
Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode
  • Stahlschaufel
  • Bügelsäge
  • Bohrer
  • Säge
  • Knipszange
  • Blechschere
  • Schleifer
Für Probenahmen zu verwendende Behälter Die Probe sollte vorzugsweise in der Originalverpackung an das Labor gesendet werden. Wenn dies nicht möglich ist, sollte die Probe in eine Weithalsflasche aus Kunststoff (P04), oder andernfalls in einen stabilen Kunststoffbeutel (P00) gefüllt werden.

Handelt es sich um Stückgut (z. B. Gussteile aus Metall oder Bleche), sollten Sie im Allgemeinen einen ganzen Artikel ohne Behälter als Probe nehmen.
Sicherheitsmaß-nahmen und Risikobewertung Bitte beachten Sie Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien im Bereich Gesundheit und Sicherheit.

Nehmen Sie gesundheits- und sicherheitsrelevante Anweisungen gemäß den maßgeblichen örtlichen Risikobewertungen und/oder Arbeitsverfahren des Ortes der Probenahme zur Kenntnis und befolgen Sie diese.

Persönliche Schutzausrüstungen
Verwenden Sie geeignete persönliche Schutzausrüstung:
  • Handschutz: falls notwendig
  • Kopfschutz: falls notwendig
  • Augenschutz: Schutzbrille (falls notwendig)

Probenahmeplan
Art der SendungVerfahren
Sendungen zur Zollabfertigung Die Sammelprobe besteht aus einer angemessenen Zahl von Einzelproben. Wenn Sie sich vergewissert haben, dass es sich um eine homogene Sendung handelt, kann in der Regel eine Sammelprobe als repräsentativ für die Erzeugnisse genommen werden, die unter eine Zollanmeldung fallen.

Bei großen Erzeugnissen kann sich die Probenahme als sehr schwierig oder unmöglich erweisen. Aus praktischen Gründen können manche Waren wie Bleche oder Rohre für die Probenahme nicht zerschnitten werden. Anstelle der Probenahme sind dem Labor Bilder, Dokumente zur Art und Zusammensetzung, Codes usw. sowie relevante Informationen über Gewicht und Abmessungen der Ware zu übermitteln. Analysieren Sie die Ware nach Möglichkeit vor Ort mit mobilen Instrumenten.
Massengut (lose in Eisenbahnwaggons, Behältern usw.) Umfasst jede Beförderungseinheit (mehrere Sendungen) verschiedene Arten von Metall, so sind von jeder Art Proben zu nehmen.

Bei Erzeugnissen unterschiedlicher Form und Größe sind von jeder Art von Erzeugnis Proben zu nehmen.

  • Bei Waren, die in Lastkraftwagen oder Güterwagen geliefert werden, sollten möglichst Proben von 5 unterschiedlichen Stellen genommen werden.
  • Ist eine Probenahme gemäß den vorstehenden Ausführungen nicht möglich, ist eine zufällige Probe mit einer Schaufel zu nehmen.
  • Nehmen Sie die Proben möglichst während des Entladens am Bestimmungsort des Erzeugnisses.
Probenahme bei gegossener Stückware Die Probenahme sollte möglichst durch Sägen. Schneiden, Abschleifen, Bohren oder Stanzen erfolgen. Schneiden Sie an geeigneter Stelle.

Vermeiden Sie eine Erwärmung der Probe, da sich die Eigenschaften dadurch verändern könnten.
Probenahme bei Halbzeug
  • Bei gewalzten Erzeugnissen ist die Probe über eine große Fläche verteilt zu nehmen, lotrecht zur Walzrichtung.
Die Verpackung oder Aufmachung des Erzeugnisses sowie die Walzrichtung sind aufzuzeichnen.
  • Im Fall von Blechen und Scheiben sind die Proben sowohl aus der Mitte der Scheiben als auch von den Rändern zu nehmen. Beproben Sie möglichst die gesamte Ware.
  • Im Fall von Stangen, Rohren und Drähten muss das Erzeugnis zur Probenahme in Querrichtung geschnitten werden.
  • Bei großen Erzeugnissen wie Stangen, Rohren und Drähten sollten Form und Oberfläche möglichst erhalten bleiben.
  • Vermeiden Sie eine Erwärmung der Probe, da sich die Eigenschaften dadurch verändern könnten.

Handhabung von Proben
Probenahmeformular
  • Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf.
  • Ist auf der Ware eine eindeutige Kennung angebracht (z. B. Walznummer oder Lötnummer, Schmelznummer), ist diese im Probenahmeformular anzugeben.
Transport Stellen Sie sicher, dass die Unversehrtheit und die Eigenschaften der Proben durch die Beförderungsbedingungen nicht beeinträchtigt werden.
Lagerung Stellen Sie sicher, dass die Unversehrtheit und die Eigenschaften der Proben durch die Lagerungsbedingungen nicht beeinträchtigt werden.

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HS-Position Beschreibung


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.1 15.07.2020 Erste Version