Lose Körner und Samen
Definition

(Liste der unter diese Karte fallenden HS-Codes)
Rieselfähige Granulate; Körner, Samen; Lebensmittelerzeugnisse; Futtermittel usw.

Ölsamen und ölhaltige Früchte, alle Arten von pelletierten Erzeugnissen

Für Erzeugnisse in Pulverform siehe die spezifische Karte für “Lebensmittel, Pulver”.

Für Erzeugnisse in Einzelpackungen siehe die spezifische Karte für ”Einzelhandelspackungen und Enderzeugnisse”.

Lose Körner und Samen
Empfohlener Mindestumfang pro Probe
  • 0,5 kg (1 kg for the determination of the quality of wheat)
Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechtsvorschriften
  • ISO 542 Ölsamen – Probenahme
  • ISO 948 Gewürze und würzende Zutaten. Probenahme
  • EN ISO 24333 Getreide und Getreideerzeugnisse – Probenahme
  • Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln.
Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.

Benötigte Ausrüstung
Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode
Für Probenahmen zu verwendende Behälter
  • Kunststoffbeutel in unterschiedlichen Größen, ggf. mit vorgedrucktem Etikett (P00).
  • Kunststoffflaschen, verschiedene Größen (P01, P03, P04)
The containers must be made of a material suitable for food.
Sicherheitsmaßnahmen und Risikobewertung
  • You should be aware of and follow any health and safety instructions in the local risk assessment and/or safe working practices for the location where the sampling is to take place.
  • See Health and Safety for the ‘Sampling of Food Products’ for detailed advice on hygiene and risks for dry foods in bulk.
  • The hygiene of food products must be maintained.
  • Ensure you have clean and appropriate PPE for the circumstances.
  • Products of vegetable origin can be dusty or infested with agents that are dangerous to human health. Officers should make a risk assessment when they have sighted the consignment.
  • Officers should wear appropriate respiratory protection for exposure to dust.
  • High levels of dust in the air in combination with static electricity may generate a fire or explosion.

Probenahmepläne für Massengüter
Art der Sendung Verfahren
Consignment for Customs clearance One aggregate sample consisting of an appropriate number of incremental samples chosen randomly or systematically throughout the consignment.
Beutel, Trommeln Eine Sammelprobe: durch zufällige Entnahme an verschiedenen Stellen innerhalb der Sendung.

Take incremental samples at random from at least two bags or drums from the middle.

Für Futtermittelkontrollen siehe Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln.
Mit einem Fördersystem befördertes Schüttgut oder sonstige rieselnde Körner Eine Sammelprobe: aus Einzelproben bestehend, die über den gesamten Durchmesser eines Produktstroms in von der Fördergeschwindigkeit abhängigen Intervallen entnommen werden (für weitere Informationen siehe Allgemeine Grundsätze – Probenahmeverfahren – Kapitel 2.3)

Where the grain is being mechanically moved using conveyors or other equipment there may be diverter valves or chutes which allow samples to be drawn at regular intervals from the moving stream. If these are not present it may be necessary for health and safety reasons to stop the flow and use a shovel or scoop to draw samples from the conveyor. In some cases samples may be collected by passing a scoop with long handles through the moving stream of grain at regular intervals. In each case samples must be drawn during the whole time the lot is flowing past the sampling point to ensure the aggregate sample is representative.
Lose < 15 t in Waggons, Silotankwagen oder Containern Eine Sammelprobe: bestehend aus Einzelproben, die in regelmäßigen Abständen von der sich in Bewegung befindlichen Sendung (siehe befördertes Schüttgut) oder an mindestens fünf üblichen Stellen genommen werden (für weitere Informationen siehe Allgemeine Grundsätze – Probenahmeverfahren – Kapitel 2.2)

Für Futtermittelkontrollen siehe Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln.
Lose > 15 Tonnen, aber < 30 Tonnen in Waggons, Silotankwagen oder Containern Eine Sammelprobe: bestehend aus Einzelproben, die in regelmäßigen Abständen von der sich in Bewegung befindlichen Sendung (siehe befördertes Schüttgut) oder an mindestens acht üblichen Stellen genommen werden (für weitere Informationen siehe Allgemeine Grundsätze – Probenahmeverfahren – Kapitel 2.2)

Für Futtermittelkontrollen siehe Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln.
Lose > 30 Tonnen, aber < 50 Tonnen in Waggons, Silotankwagen oder Containern Eine Sammelprobe: bestehend aus Einzelproben, die in regelmäßigen Abständen von der sich in Bewegung befindlichen Sendung (siehe befördertes Schüttgut) oder an mindestens elf üblichen Stellen genommen werden (für weitere Informationen siehe Allgemeine Grundsätze – Probenahmeverfahren – Kapitel 2.2)

Für Futtermittelkontrollen siehe Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln.
Lose < 500 Tonnen in Silos Eine Sammelprobe: bestehend aus Einzelproben, die in regelmäßigen Abständen entnommen werden, während die Sendung entladen (siehe befördertes Schüttgut) oder in ein anderes Silo umgeladen wird.

Für Futtermittelkontrollen siehe Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln.
Lose per Schiff > 500 Tonnen in Frachträumen Eine Sammelprobe: bestehend aus Einzelproben, die in regelmäßigen Abständen während der Entladung der Sendung (siehe befördertes Schüttgut) oder an mindestens fünf üblichen Stellen (einmal in der Mitte und (in regelmäßigen Abständen) an vier Stellen zwischen der Mitte und den Scheitelpunkten) entnommen werden.

Für Futtermittelkontrollen siehe Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln.
Lose per Schiff > 500 Tonnen in verschiedenen Frachträumen Eine Sammelprobe pro Frachtraum: bestehend aus Einzelproben, die in regelmäßigen Abständen während der Entladung der Sendung (siehe befördertes Schüttgut) oder an mindestens fünf üblichen Stellen entnommen werden (für weitere Informationen siehe Allgemeine Grundsätze – Probenahmeverfahren – Kapitel 2.2)

Für Futtermittelkontrollen siehe Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln.

Probenhandhabung
Allgemeine Anmerkungen
  • Wenn das jeweilige Produkt als loses Schüttgut transportiert wird, muss die gesamte Ladung geprüft werden, und die Proben müssen innerhalb der Ladung aus allen Bereichen entnommen werden.
  • Repräsentative Probenahme: Die Probe sollte für die gesamte jeweilige Sendung repräsentativ sein. Einzelproben sind verteilt jeweils über eine vollständige Partie bzw. verteilt über den gesamten Entladevorgang zu entnehmen. Pro Einzelprobe wird ein Umfang von mindestens 1 kg empfohlen. Zur Herstellung der Sammelprobe sind die entnommenen Einzelproben gründlich zu mischen. Vergewissern Sie sich, dass das zu beprobende Produkt durch die Probenahme nicht verändert wird. Vermeiden Sie Maßnahmen (z. B. Lüften oder das Aussieben des Materials), mit denen Staub und sonstige Bestandteile (z. B. Kleie) entfernt werden könnten.
  • Probenahme: Je nach Transportform und je nach Art der Entladung des beförderten Getreides kommen verschiedene Methoden zum Einsatz.
  • Schüttgut
    Anmerkung: Bei losen Körnern wird pro Einzelprobe ein Umfang von mindestens 1 kg empfohlen.
    • Zonensammler (S02-01): Die Probensammler werden mit der Öffnung nach unten in die Ladung geschoben, um 180° gedreht und dann langsam herausgezogen, um eine einheitliche Probe über den gesamten Querschnitt zu erhalten. Von jeder Partie müssen Proben aus drei unterschiedlichen Höhen (oben, in der Mitte und unten) und an unterschiedlichen Punkten entnommen werden, um die Repräsentativität der Sammelprobe sicherzustellen.
    • Stechheber (S01-01): Zur vertikalen Probenahme sollte der Probensammler mit geschlossener Probenkammer (geschlossenen Probenkammern) in die Ladung gebracht werden. In der benötigten Tiefe werden die Probenkammern geöffnet und der Probensammler gedreht, damit die Kammern vollständig gefüllt werden. Schließen Sie die Kammern und ziehen Sie den Probensammler heraus. In jeder Partie sind die Proben jeweils an verschiedenen Punkten verteilt über die gesamte Oberfläche und in
Probenahmeformular
  • Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf.
Beförderung
  • Die Proben sind bei Raumtemperatur an einem trockenen und gut belüfteten Ort zu lagern. Sie sind vor Licht und vor Geruchseinwirkungen zu schützen, um Kontaminationen sowie das Wachstum von Mikroorganismen oder sonstige Veränderungen auszuschließen, durch die die Proben beeinträchtigt werden könnten.
Lagerung
  • Die Proben sind bei Raumtemperatur in einem trockenen und gut belüfteten Bereich zu lagern. Sie müssen vor Lichteinfall und vor Geruchseinwirkungen geschützt werden, um Kontaminationen sowie das Wachstum von Mikroorganismen oder sonstige Veränderungen auszuschließen, durch die die Proben beeinträchtigt werden können.
  • Wenn Proben auf ihren Feuchtigkeitsgehalt untersucht werden sollen oder wenn der Feuchtigkeitsgehalt die Analyse beeinträchtigen könnte, sind die Proben in feuchtigkeitsdichte Behälter mit luftdichtem Verschluss zu packen. Die Behälter müssen vollständig befüllt und anschließend verschlossen werden, um jegliche Änderung des Feuchtigkeitsgehalts auszuschließen.

Loses Getreide (Liste erweitern)
HS-Position Beschreibung


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 12.10.2012 Erste Fassung
1.1 01.11.2019 Änderungen der Bezeichnung der Karte; Änderungen im Text und in der Liste der HS-Codes
1.2 15.01.2021 Update - New format, text modification