1. Verwendungszweck

Körperschutzsysteme sollen hauptsächlich den Oberkörper (d. h. Brust- und Bauchbereich) vor folgenden Gefahren schützen:
Entscheidend ist, dass der richtige Körperschutztyp gewählt wird. Die zuständige Führungskraft sollte in ihrer Risikobewertung feststellen, welche Risiken zu erwarten sind.



2. Verfügbare Ausführungen

Warnkleidung: Warnkleidung soll sicherstellen, dass Sie gesehen werden, wenn Sie Tätigkeiten in der Nähe fahrender Fahrzeuge ausführen müssen (beispielsweise in Hafenanlagen oder am Straßenrand). Es gibt im Allgemeinen drei Arten von Warnkleidung. In jedem Fall sollen Leuchtstreifen sicherstellen, dass Sie auch bei schlechten Lichtverhältnissen gesehen werden.
Kurze Warnjacken sind mit zusätzlichen Leuchtstreifen ausgeführt und zur Verwendung bei schnell fließendem Verkehr vorgesehen (beispielsweise für einzelne Mitarbeiter oder für Personengruppen, die an öffentlichen Straßen tätig sind). Warnkleidung muss die Anforderungen der jeweiligen nationalen oder europäischen Normen erfüllen.

Einweg-Overalls: Diese Papier-Overalls sind für Personen vorgesehen, die von Body Packern geschmuggelte (gestopfte oder geschluckte) Drogen aufspüren müssen, und sollen die Gefahr einer Infektion durch Mikroorganismen in menschlichen Ausscheidungen verringern. (Das Infektionsrisiko ist im Allgemeinen gering, wenn die Systeme zur Isolierung der Proben sachgemäß verwendet werden.) Für derartige Tätigkeiten stehen ferner Einweg-Gesichtsmasken und -Handschuhe zur Verfügung.

Ölbeständige Overalls: Diese Anzüge sind zu verwenden, wenn Sie in Bereichen arbeiten müssen, die mit Öl oder in sonstiger Weise verunreinigt sind. Die Anzüge schützen gleichermaßen Ihren Körper und Ihre normale Kleidung.



3. Welche Einschränkungen sind zu beachten?

Warnkleidung ist nur dann wirksam, wenn sie sauber gehalten wird. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Leuchtstreifen.

Einweg-Overalls sind hauptsächlich zum Schutz vor biologischen Gefahren vorgesehen. Gegen ätzende Chemikalien bieten sie allenfalls geringen Schutz.



4. Wann ist ein Körperschutz erforderlich?

Warnkleidung ist in schlecht beleuchteten Bereichen zu tragen, in denen eine Gefährdung durch fahrende Fahrzeuge besteht (z. B. durch Krane oder durch Gabelstapler).

In Hafenanlagen ist nach Maßgabe der geltenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften grundsätzlich Warnkleidung zu tragen. Wenn Sie Tätigkeiten in der Nähe von Schnellstraßen ausführen müssen, ist ebenfalls Warnkleidung zu tragen, damit Autofahrer Sie sehen.

Achten Sie darauf, dass Sie immer den richtigen Warnkleidungstyp verwenden.

Einweg-Overalls sollten immer dann getragen werden, wenn Sie von Body Packern geschmuggelte (gestopfte oder geschluckte) Drogen aufspüren müssen, und die Gefahr einer Infektion durch Mikroorganismen in menschlichen Ausscheidungen besteht.



5. Wie ist Warnkleidung zu pflegen?

Warnkleidung sollte sauber gehalten werden, indem Sie die Kleidung regelmäßig mit einer warmen Seifenlauge abwaschen. Achten Sie dabei insbesondere auf die Reinigung der fluoreszierenden Streifen.

Einweg-Overalls sind bis zur Verwendung an einem sauberen, trockenen Ort aufzubewahren. Nach Gebrauch sollten Einweg-Overalls entsorgt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Overalls wahrscheinlich als gefährlicher Abfall zu behandeln sind. Verschmutzte Overalls sind in einen gelben Sack für klinische Abfälle zu packen. Die Abfälle sind von einem zugelassenen Entsorgungsunternehmen zu verbrennen.



In diesem Abschnitt soll in allgemeiner Form darauf hingewiesen werden, dass Untersuchungs- und Probenahmeverfahren mit Risiken verbunden sein können. Außerdem soll daran erinnert werden, dass Sie geeignete Schutzausrüstungen verwenden und angemessene Vorsorgemaßnahmen treffen sollten.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die einschlägigen Rechtsvorschriften und die Leitlinien Ihrer nationalen Behörde.


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 12.10.2012 Erste Fassung