Erzeugnisse
Definition Für die Zwecke dieser Karte gelten als „Abfälle“ nur für die Verwertung oder Entsorgung bestimmte Stoffe oder Gegenstände.

Es wird nur die indikative Probenahme beschrieben. Die Probenahme bei Abfällen und ihre Untersuchung kann nur einen Nachweis über die Zusammensetzung der Abfälle und nicht darüber erbringen, ob das beprobte Material als Abfall einzureihen ist. Zur Bestätigung der Einreihung als Abfall sind weitere Prüfungen oder behördliche Recherchen zu den Abfallumständen vorzunehmen. Für Umweltzwecke ist ein differenziertes Probenahmeverfahren erforderlich. Hierfür sollte auf umweltspezifische Probenahmeverfahren Bezug genommen werden.

Es gibt verschiedene Arten von Abfällen, die sich einteilen lassen in:
  • nicht gefährliche Abfälle;
  • gefährliche Abfälle;
  • Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle).

Für die Zwecke dieser Karte werden Abfälle eingeteilt in:
  • Flüssigabfälle;
  • Festabfälle;
  • Schlammabfälle;
  • Gegenstände.

Bei manchen Abfallarten sind bei der Probenahme spezifische Verfahren anzuwenden:

Abfälle
Empfohlener Mindestumfang pro Probe Abhängig von der Abfallart. Im Allgemeinen ist eine Probe von 500 g ausreichend.
Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechtsvorschriften
  • Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien
  • Verordnung (EG) Nr.1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen
  • Verordnung (EG) Nr. 669/2008 der Kommission zur Ergänzung von Anhang IC der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen
  • EN 14899 Charakterisierung von Abfällen - Probenahme von Abfällen - Rahmen für die Erstellung und Anwendung eines Probenahmeplans
  • CEN/TR 15310 Charakterisierung von Abfall - Probenahme.

Rechtsvorschriften (technische Normen oder Standards): Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.


Benötigte Ausrüstung
Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode Es können diverse Geräte sowie besondere Schulungen erfordernde Spezialwerkzeuge zum Einsatz kommen. Weitere Informationen siehe Probenahmepläne
  • Proben basischer Flüssigkeiten sind mit Glas-, Kunststoff- oder Metallwerkzeugen zu entnehmen.
  • Proben saurer Flüssigkeiten sind mit Glas- oder Kunststoffwerkzeugen zu entnehmen.
  • Proben organischer Lösemittel sind mit Glas- oder Metallwerkzeugen zu entnehmen.
  • Proben von festen Stoffen oder Schlämmen sind mit Kunststoff- oder Metallwerkzeugen zu entnehmen.
WARNHINWEIS: Besteht die Gefahr einer Kreuzkontamination, ist für jede Probe ein eigenes Einmal-Werkzeug bzw. ein eigenes Einmal-Gerät zu verwenden.

Für Probenahmen zu verwendende Behälter
  • Kunststoffbeutel in verschiedenen Größen, mit oder ohne Etikettvordruck (P00)
  • Kunststoffflaschen, verschiedene Größen (P02, P03, P04)
  • Glasflaschen
  • Metallbehälter
Sicherheitsmaßnahmen und Risikobewertung WARNHINWEIS: Bei bestimmten Abfällen dürfen keine Proben entnommen werden bzw. darf die Entnahme nur durch speziell geschultes Personal erfolgen. Radioaktiven Abfällen dürfen z.B. keine Proben entnommen werden. Im Zweifelsfall die Radioaktivität prüfen und/oder einen Fachmann befragen (Die Abfallverordnung gilt nicht für radioaktive Abfälle. Daher sind radioaktive Abfälle von der Probenahme auszunehmen).
  • Siehe dazu das Kapitel Gesundheitsschutz und Sicherheit und Probenahmeplan.
  • Bitte beachten Sie Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zum Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit.
  • Stets bedenken, ob eine Probenahme wirklich notwendig ist. Kann die Prüfung der Sendung auf anderem Wege erfolgen?
  • Manche Abfälle, die aufgrund ihrer Zusammensetzung ungefährlich erscheinen, könnten gefährlich sein. So können beispielsweise feinkörnige Aluminium-, Magnesium- oder Zinkabfälle bei Kontakt mit Wasser entzündliche Gase bilden. Treffen Sie beim Umgang mit diesen Abfällen die nötigen Sicherheitsvorkehrungen.


Gefahrensymbole:
  • Sehen Sie sich immer die Gefahrensymbole, sofern vorhanden, an und vergewissern Sie sich, welche Gefahr besteht. Bedenken Sie, dass alte Symbole auf wiederverwendeten Behältern möglicherweise nicht für den aktuellen Inhalt gelten.


Sicherheitsdatenblätter:
  • Prüfen Sie grundsätzlich das Sicherheitsdatenblatt, sofern vorhanden, das den Waren zur Information über die spezifischen mit der Sendung verbundenen Gefahren und Risiken beiliegt. In den meisten Fällen wird jedoch kein Sicherheitsdatenblatt für Abfallsendungen verfügbar sein.


H-/P-Sätze
  • Die auf den Sicherheitsdatenblättern genannten H-/P-Sätze sind einzuhalten.
  • Sie dienen Ihrem Schutz und dem Schutz Ihrer Kollegen.
  • Sie beschreiben, wie mit potenziellen einzelnen oder kombinierten Gefahren umzugehen ist.
Achtung: Die Kennzeichnung der Abfälle könnte falsch sein oder nicht dem Inhalt des Behälters entsprechen.



Persönliche Schutzausrüstung:
Es können diverse persönliche Schutzausrüstungen erforderlich sein, einschließlich spezielle Schulungen erfordernder Spezialausrüstungen, z. B.:
  • Schutzhandschuhe/Einweghandschuhe
  • Schutzkleidung
  • Atemschutz: gegebenenfalls mit geeignetem Filter gegen organische Dämpfe
  • Waschen Sie vor und nach der Handhabung von Produkten grundsätzlich die Hände!
  • Bei der Probenahme sind mikrobiologische Verunreinigungen und sonstige Kontaminationen der Proben zu vermeiden.
  • Bestimmte Abfälle können lebende Mikroorganismen enthalten. Beim Umgang können Aerosole erzeugt und eingeatmet werden. Gegebenenfalls einen Mundschutz tragen.

Probenahmeplan
Art der Sendung Beschreibung
Legen Sie den Zweck der Probenahme fest. Vor Beginn der Probenahme ist deren Zweck festzulegen:
  • Soll sie als Beweismaterial dienen?
  • Gegen welche Vorschriften könnte verstoßen werden?
  • Was soll mit der Untersuchung der Probe nachgewiesen werden?
  • Soll sie als Nachweis dafür dienen, dass mit einer Verbringung gegen die Vorschriften zur Verbringung von Abfällen verstoßen wurde?
  • Wird das Beweismaterial in einem Gerichtsverfahren verwendet?
Flüssige Abfälle in stehenden Tankbehältern an Land, liegenden Tankbehältern an Land, Schiffstanks, Kesselwagen oder Tankwagen Warnhinweis: Tonnen mit flüssigen Abfällen können unter Druck stehen. Ein sich wölbender Behälter darf erst nach sicherem Druckablass bewegt oder untersucht werden. Auch beim Öffnen und Entnehmen von Proben aus größeren Behältern sind zur Gewährleistung von Gesundheitsschutz und Sicherheit Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

Die meisten großen Tankbehälter besitzen in Bodennähe Ventile und in Deckelnähe Luken. Proben sollten aus dem oberen Teil entnommen werden. Bei Entnahme einer Probe von unten kann nicht aus jeder Schicht eine Probe entnommen werden. Vor dem Öffnen der Luke die Druckanzeige des Tankbehälters prüfen. Gegebenenfalls das Ablassventil langsam öffnen, um den Tankbehälter dem Luftdruck anzupassen. Bei Fehlen eines Ventils die Riegel an der Luke zum Druckablass im Tankbehälter langsam lockern. Aufhören, wenn der Druck zu groß ist oder eine Freisetzung erfolgt.

Nach der Stabilisierung des Tankbehälters mit der Probenahme beginnen. Haben sich im Tankbehälter Schichten gebildet, aus jeder Schicht eine Probe entnehmen. Proben sind mindestens aus dem oberen, mittleren und unteren Bereich zu entnehmen. Besteht der Behälter aus mehreren Kammern, aus jeder Kammer einzeln in unterschiedlicher Tiefe Proben entnehmen.

Eine oder mehrere Sammelproben entnehmen, zufällig oder systematisch aus verschiedenen Teilen der Sendung, an mindestens drei üblichen Punkten (in der Mitte, oben und unten) oder zu feststehenden Intervallen beim Entladen. Sendungen, die Abfälle unterschiedlicher Zusammensetzung enthalten, können mehrere Einzelproben erforderlich machen.

Den Probebehälter nicht zu voll machen und mindestens 10% frei lassen, um eine thermische Ausdehnung zu ermöglichen.

Fest- und Schlammabfälle, lose, in Wagen, als Schüttgut, in Tankbehältern oder Behältern Proben können an der Oberfläche oder in der Tiefe entnommen werden. Bei der Entnahme an der Oberfläche zuvor Oberflächenablagerungen entfernen. Die geeignete Abfallmenge aus einer Tiefe von ca. 20 cm mit einer Probenahmeschaufel oder einem Schöpfer entnehmen. Bei in der Tiefe entnommenen Proben in der gewünschten Tiefe mit einer Schippe ein Loch graben. Dann die Probe mit der Probenahmeschaufel entnehmen.

Eine oder mehrere Einzelproben entnehmen, zufällig aus verschiedenen Teilen der Sendung, an mindestens fünf üblichen Punkten (jeweils eine Einzelprobe aus der Mitte und vier Einzelproben zwischen der Mitte und den beiden Endpunkten) oder zu festgelegten Zeitpunkten beim Entladen. Aus stark heterogenen Sendungen können mehrere Einzelproben entnommen werden.

Flüssig- oder Festabfälle in kleinen Packungen, Fässern, Trommeln, Behältnissen, Dosen, Beuteln und Flaschen Mehrere Einzelproben entnehmen, stichprobenartig aus verschiedenen Teilen der Sendung,

In Bewegung befindliche Flüssig- oder Festabfälle Eine Sammelprobe aus Einzelproben in von der jeweiligen Fördergeschwindigkeit abhängigen regelmäßigen Zeitabständen über die gesamte Förderbreite durch den Produktstrom.

Mischabfälle, sperrige Abfälle, andere Abfälle Die Probenahmesituation in Bezug auf die gesamte Sendung und alle Proben wird mit Fotos (und/oder Videos) dokumentiert; Proben werden üblicherweise nicht genommen. Wenn Proben entnommen werden, handelt es sich meist um Ermessensstichproben.


Detaillierte Informationen
Probenahmeverfahren
  • Das zu beprobende Material kann homogen oder heterogen sein. Homogenes Material aus bekannten Situationen (z.B. Prozessabfälle) erfordert kein umfangreiches Probenahmeprotokoll. Heterogene und unbekannten Abfälle erfordern eine umfassendere Probenahme.Die Zusammensetzung bzw. physischen Merkmale der Waren ist bzw. sind beim gesamten Erzeugnis gleich.Die Zusammensetzung bzw. physischen Merkmale der Waren ist bzw. sind unterschiedlich.
  • Wenn die Variabilität der Zusammensetzung der Abfälle und die durchschnittliche Beschaffenheit von Interesse sind, kann es empfehlenswert sein, die Einzelproben nicht zu mischen.
  • Wenn die Variabilität der Zusammensetzung der Abfälle und die durchschnittliche Beschaffenheit von Interesse sind, kann es empfehlenswert sein, die Einzelproben nicht zu mischen. Zusätzliche Probenahmen müssen auf dem Probenahmeformular begründet werden.
  • Repräsentative Probenahme: Die Probe sollte für die gesamte Sendung repräsentativ sein. Die Einzelproben werden jeweils zufällig so aus der Sendung entnommen, dass für alle potenziellen Einzelproben die gleiche Entnahmewahrscheinlichkeit besteht. Pro Einzelprobe wird ein Umfang von mindestens 1 kg empfohlen. Zur Herstellung der Sammelprobe sind die entnommenen Einzelproben gründlich zu mischen. Vergewissern Sie sich, dass das zu beprobende Produkt durch die Probenahme nicht verändert wird. Ist das Produkt nicht homogen, vermerken Sie das entsprechend im Probenahmeformular.Eine sich aus einem Probenahmeplan ergebende Probe, die den Durchschnitt der physikalischen und chemischen Eigenschaften der gesamten untersuchten Partie oder Sendung voraussichtlich angemessen wiedergibt
  • Ermessensstichprobe (auch Ad-hoc-Probenahme): Sie wird durchgeführt, wenn eine repräsentative Probenahme aufgrund der Heterogenität der beprobten Sendung nicht möglich ist (zur Definition siehe auch DIN EN 14899). Zur Erläuterung der Probenahme sind stets Fotos vorzulegen.
  • Aufteilen der Probe: Eine Sammelprobe kann mehr als 100 kg wiegen. Unter Umständen müssen die Sammelproben daher reduziert werden, um geeignete Endproben herzustellen. Beachten Sie dazu bitte die Hinweise im Abschnitt über Probenteiler.
  • Verpacken der Proben: Die Proben müssen sicher und in geeigneter Weise vor Beschädigungen (mechanische Beschädigungen, erhebliche Änderungen des Feuchtigkeitsgehalts, der Temperatur usw.) geschützt verpackt werden. Die Behälter müssen vollständig gefüllt sein. Wenn jedoch die Gefahr besteht, dass der Behälter sich ausweitet oder Faulgase entstehen, müssen ca. 10 % des Behälters oben frei bleiben.
Probenahmeformular Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf. Fügen Sie Fotos der Probenahmesituation (Sendung) bei.
Transport Die Probe muss in geeigneter Weise zum Zolllabor befördert werden; dabei sind die Vorschriften zum Transport der jeweiligen Abfallart zu beachten. Jeder Probe ist, sofern verfügbar, ein Exemplar der Sicherheitsdatenblätter beizufügen.

Lagerung Es ist für eine geeignete Lagerung zu sorgen; dabei sind die Vorschriften zur Verpackung, Etikettierung und Lagerung der jeweiligen Abfallart zu berücksichtigen.


Abfälle (Liste anzeigen)
HS-Position Beschreibung


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 31.01.2017 Erste Fassung
1.0.1 30.03.2019 Update - text correction
1.1 15.07.2020 Update - link to Chemicals, liquid