Erzeugnisse
Definition Tiefgekühltes Gemüse, Obst oder Nüsse und aus tiefgekühltem Gemüse, tiefgekühltem Obst oder tiefgekühlten Nüssen zubereitete Produkte;

Zubereitungen aus tiefgekühltem Obst oder Gemüse oder tiefgekühlten Nüssen und ähnlichen Erzeugnissen.


Obst und Gemüse, tiefgekühlt
Empfohlener Mindestumfang pro Probe 1 kg
Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechtsvorschriften
  • ISO 7002 – Landwirtschaftliche Lebensmittelerzeugnisse;
  • ISO 874 – Frische Früchte und frisches Gemüse; Probenahme

Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.


Benötigte Ausrüstung
Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode
  • Zonensammler (S02-01)
  • Probenahmeschaufel (S03-01)
  • Probennehmer für Tiefkühlprodukte (E01-01)
  • Allgemeine Werkzeuge: Messer, Scheren, Zangen, Edelstahlbeil, Löffel usw.
  • Stift.
Für Probenahmen zu verwendende Behälter
  • Kunststoffbeutel, verschiedene Ausführungen und Größen (P00)
  • Kunststoffflaschen, weite Öffnung, Größe 500-1000 ml (P03, P04), frostbeständig.
Sicherheitsmaßnahmen und Risikobewertung Bitte beachten Sie Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zum Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit.

  • Unter normalen Bedingungen bestehen bei der Beprobung von Lebensmitteln keine besonderen Gesundheitsrisiken.
  • Achten Sie auf angebrachte Sicherheitshinweise.
  • Tragen Sie Schutzhandschuhe aus Latex und/oder Kettenhandschuhe und eine Schutzbrille sowie gegebenenfalls Schutzmaske, Schutzhelm und Kopfschutz, rutschfeste Schuhe und einen Einwegkittel.
  • Wenn eine Gefährdung durch scharfkantige Eisstücke besteht, schützen Sie Ihre Augen und Ihr Gesicht mit einem Schild.
  • Essen, trinken und rauchen Sie nicht während der Probenahme.
  • Tragen Sie saubere Kleidung, um die Gefahr einer versehentlichen Kontamination der Proben zu minimieren. Waschen Sie vor dem Entnehmen von Proben Ihre Hände.

Probenahmeplan
Art der Sendung Beschreibung
Säcke, Kisten, Trommeln, Fässer, auch in Fahrzeugen, Tanks oder Behältern. Mindestens eine Sammelprobe: Die Sammelprobe ist aus zufällig oder systematisch an verschiedenen Punkten innerhalb der Sendung entnommenen Einzelproben oder aus Einzelproben herzustellen, die an mindestens drei üblichen Punkten (jeweils aus der Mitte sowie von oben und von unten) entnommen wurden. Aus Behältern mit anderen Produkten oder mit Erzeugnissen aus anderen Partien können weitere Sammelproben hergestellt werden.


Detaillierte Informationen
Probenahmeverfahren
  • Entnehmen Sie Proben aus Kisten, Säcken, Trommeln und Fässern, die bereits aus einem Container oder Behältnis ausgewählt wurden.
  • Unterschiedliche Partien sind jeweils getrennt zu beproben. Die Kennzeichnungsetiketten auf den Verpackungen können Aufschluss darüber geben, ob eine Sendung aus mehreren Partien oder aus Erzeugnissen mit unterschiedlichen Herstellungsdaten besteht, und ob die Erzeugnisse in den einzelnen Partien qualitativ unterschiedlich sind.
  • Die Probenahme sollte derart erfolgen, dass die entnommenen Proben alle Merkmale der jeweiligen Partie repräsentieren (z. B. die Temperaturverhältnisse). Die Proben sind zufällig oder systematisch d. h. an verschiedenen Stellen (oben, in der Mitte und unten) zu entnehmen.
  • Wenn Behälter oder Produkte geöffnet, zerbrochen oder in sonstiger Weise beschädigt sind oder wenn bei einem Produkt das Verfallsdatum bald erreicht oder bereits überschritten ist, erfolgt eine Probenahme aus der betreffenden Sendung in der Regel nur dann, wenn besondere Umstände gegeben sind.
  • Entnehmen Sie mithilfe der Probenahmegeräte und/oder unter Verwendung von Latex-Handschuhen (Kettenhandschuhen) die benötigten Einzelproben des jeweiligen Produkts und geben Sie die Einzelproben in einem für Lebensmittel geeigneten Kunststoffbehälter zu einer Sammelprobe zusammen.
  • Die Proben müssen hermetisch dicht verschlossen sein, um die Entwicklung von Gefrierbrand (Austrocknung) zu verhindern.
Probenahmeformular
  • Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf.
Transport
  • Schicken Sie die Proben umgehend an das zuständige Labor.
  • Erkundigen Sie sich beim Laborpersonal, wann die Proben abgeschickt werden müssen.
  • Proben, die nicht umgehend geschickt werden, müssen in einem Gefrierschrank aufbewahrt werden. Zum Transport sind gefrorene Proben mit Kühlakkus oder mit in Packpapier eingeschlagenen Trockeneispackungen zu kühlen. Verwenden Sie ausreichende Mengen an Trockeneis, damit die Produkte nicht auftauen. Packen Sie die gefrorenen Proben in einen Isolierkarton, eine belüftete Polystyrol-Kühlbox oder ein sonstiges isoliertes Behältnis. Wenn der erforderliche Temperaturbereich nicht eingehalten wird, können die Produktproben verderben oder zerfallen. In den Sommermonaten sind die Versandbehälter möglichst so lange in einem Gefrierschrank aufzubewahren, dass die Proben vollständig gefroren sind. Die Kühlkette muss überwacht werden und sollte protokolliert werden.
Lagerung
  • Die Proben müssen in der Zollstelle tiefgekühlt gelagert werden.
  • Die Proben sind in einem Gefrierschrank zu lagern. Die Kühlkette muss überwacht werden und sollte protokolliert werden.

Obst und Gemüse, tiefgekühlt (expand list )
HS-Position Beschreibung


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 12.10.2012 Erste Fassung