Erzeugnisse
Definition Diese Karte beschreibt die Verfahren zur Probenahme bei flüssigen Lebensmitteln, die als Massengüter vorliegen (z. B. Getränke, Spirituosen, Wein, Schokoladensirup, Honig, Ketchup, Melassen, Senf, Sojasoße, Zuckersirup, Pflanzenöle, Essig und Wasser). Je nach Beschaffenheit und/oder Temperatur können die oben genannten Waren auch als Erzeugnisse mit hoher Viskosität betrachtet werden.

Zu flüssigen Lebensmitteln mit hoher Viskosität siehe spezifische Karte „Lebensmittel, flüssig, hohe Viskosität“.

Zu Produkten in Einzelpackungen siehe spezifische Karte „Einzelhandelspackungen“.

Zu Milcherzeugnissen wie Milch siehe spezifische Karte „Milcherzeugnisse“.


Lebensmittel, flüssig, niedrige Viskosität
Empfohlener Mindestumfang pro Probe 0.5 L oder 0.5 Kg
Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechtsvorschriften
  • EN ISO 5555 – Tierische und pflanzliche Fette und Öle – Probenahme.
  • ISO 11648-1 – Statistische Aspekte der Probenahme von Massengütern.
  • ISO 11648-2 – Statistische Aspekte der Probenahme von Massengütern.
  • Verordnung (EU) Nr. 836/2011 der Kommission vom 19. August 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 333/2007 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle des Gehalts an Blei, Cadmium, Quecksilber, anorganischem Zinn, 3-MCPD und Benzo(a)pyren in Lebensmitteln.
  • Verordnung (EG) Nr. 1882/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle des Nitratgehalts von bestimmten Lebensmitteln.
  • Verordnung (EU) 2017/644 der Kommission vom 5. April 2017 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die Kontrolle der Gehalte an Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und nicht dioxinähnlichen PCB in bestimmten Lebensmitteln sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 589/2014 (Text von Bedeutung für den EWR. )
  • Verordnung (EG) Nr. 627/2006 der Kommission vom 21. April 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2065/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Qualitätskriterien für validierte Analyseverfahren zur Probenahme, Identifizierung und Charakterisierung primärer Räucherprodukte.
  • Verordnung (EG) Nr. 401/2006 der Kommission vom 23. Februar 2006 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle des Mykotoxingehalts von Lebensmitteln.
  • Verordnung (EG) Nr. 1989/2003 der Kommission vom 6. November 2003 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung.

Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.


Benötigte Ausrüstung
Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode
  • Vakuumpumpe (L01-01)
  • Tauchgefäße, verschiedene Typen und Ausführungen (L02-01, L02-02, L02-03)
  • Probenpipette (L03-01)
  • Schöpfer (L04-01)
  • Saugspritze (L05-01)
  • Mischgefäß.
  • Trichter.
Kupfer und Kupferlegierungen dürfen nicht verwendet werden.

Für Probenahmen zu verwendende Behälter
  • Glasflaschen (G01)
  • Kunststoffflaschen, enge Öffnung, Füllmenge 500–1 000 ml (P01); vorzugsweise nicht lichtdurchlässig.
  • Metallbehälter (M01)
Alle Behälter müssen für Lebensmittel geeignet sein (auch für Produkte mit hohem Säuregehalt).

Sicherheitsmaßnahmen und Risikobewertung Bitte beachten Sie Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zum Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit.

  • Vor der Probenahme sollten Sie das jeweilige Erzeugnis dahin gehend prüfen, ob gefährliche Güter vorliegen; außerdem sollten Sie hinreichend Zeit zur Beschaffung der erforderlichen Sicherheitsdatenblätter und der einschlägigen ADR-Vorschriften vorsehen (soweit vorhanden). Unter normalen Bedingungen bestehen bei der Beprobung von Lebensmitteln keine besonderen Gesundheitsrisiken.
  • Achten Sie auf angebrachte Sicherheitshinweise.
  • Produkte pflanzlicher Herkunft können mit für die menschliche Gesundheit gefährlichen Mitteln verunreinigt sein.
  • Tragen Sie Schutzhandschuhe und Sicherheitsschuhe.
  • Verwenden Sie Einwegkittel, Schutzhelm und Gehörschützer (wenn erforderlich).
  • Essen, trinken und rauchen Sie nicht während der Probenahme.
  • Tragen Sie saubere Kleidung, um die Gefahr einer versehentlichen Kontamination der Proben zu minimieren. Treffen Sie grundsätzlich geeignete Hygienemaßnahmen, um Kontaminationen zu vermeiden. Waschen Sie vor dem Entnehmen von Proben Ihre Hände.
  • Beachten und befolgen Sie jegliche gesundheits- und sicherheitsrelevanten Anweisungen in den maßgeblichen lokalen Risikobewertungen und/oder Arbeitsverfahren des Standorts, an dem die Probenahme erfolgen soll.
  • Jegliche Tätigkeit, bei der für die Beschäftigten die Gefahr eines Sturzes aus einer gewissen Höhe bezogen auf einen festen Untergrund besteht, ist als „Arbeit mit Sturzgefahr“ zu betrachten. Es müssen geeignete Schulungen durchgeführt und angemessene Schutzausrüstungen bereitgestellt werden. Leitern, Trittleitern, Bühnen und Geländer müssen in funktionssicherem Zustand erhalten und vom zuständigen Personal regelmäßig kontrolliert werden. Wenn Sie für die Probenahme einen Bereich über einem Tankbehälter betreten müssen, sollten mindestens zwei Personen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung anwesend sein.
  • Entzündliche flüssige Stoffe und Dämpfe (z. B. konzentriertes Ethanol); die zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen sollen Entzündungen durch elektrostatische Aufladung verhindern.

    Kennzeichnung typischer Erzeugnisse nach CLP-Verordnung/GHS

    konzentriertes Ethanol, H225, P210

Probenahmeplan
Art der Sendung Beschreibung
Sendungen zur Zollabfertigung Die Sammelprobe besteht aus einer angemessenen Anzahl von Einzelproben. Eine Probe wird gewöhnlich als repräsentativ für die Waren betrachtet, auf die sich die betreffende Zollanmeldung bezieht.
Sendungen gemäß den Regelungen der GAP (Ausfuhrerstattungen) Die Sammelprobe besteht aus einer angemessenen Anzahl von Einzelproben. Welche Anzahl von Einzelproben jeweils mindestens erforderlich ist, wird im Folgenden erläutert. Wenn eine Sendung Erzeugnisse aus einer einzigen Fertigungslinie umfasst (identische Partie), kann eine geringere Anzahl an Proben hinreichend sein.
Aufrecht stehende ortsfeste Tanks, liegende ortsfeste Tanks, Schiffstanks, Tankfahrzeuge für Schienen- oder Straßentransporte Eine oder mehrere Sammelproben, an mindestens drei üblichen Punkten (oben, aus der Mitte und unten) aus jeder Partie oder in regelmäßigen Abständen beim Entladen entnommen; aus Behältern mit anderen Produkten oder mit Erzeugnissen aus anderen Partien können weitere Sammelproben hergestellt werden.
Kleinpackungen, Fässer, Trommeln, Büchsen, Dosen, Beutel und Flaschen Eine oder mehrere Sammelproben: Aus der jeweiligen Sendung wird zufällig oder systematisch eine geeignete Anzahl an Einheiten entnommen. Aus Behältern mit anderen Produkten oder mit Erzeugnissen aus anderen Partien können weitere Sammelproben hergestellt werden.
In Bewegung befindliche flüssige Lebensmittel Eine Sammelprobe, aus Einzelproben hergestellt, die über den gesamten Durchmesser eines Produktstroms in von der Fördergeschwindigkeit abhängigen Intervallen entnommen werden.

Detaillierte Informationen
Probenahmeverfahren
  • Wenn das jeweilige Produkt als loses Schüttgut transportiert wird, muss die gesamte Ladung geprüft werden, und die Proben müssen innerhalb der Ladung aus allen Bereichen entnommen werden.
  • Die Probenahme erfolgt nach dem Befüllen bzw. vor dem Entladen. Die Proben können auf allen Ebenen, aus einem Produktstrom oder an drei Punkten (oben, in der Mitte und unten) entnommen werden; ebenfalls möglich sind punktuelle Proben auf jeweils vereinbarten Ebenen.
  • Repräsentative Probenahme: Die Probe sollte für die gesamte jeweilige Sendung repräsentativ sein. Einzelproben sind verteilt jeweils über eine vollständige Partie bzw. verteilt über den gesamten Entladevorgang zu entnehmen. Zur Herstellung der Sammelprobe sind die entnommenen Einzelproben gründlich zu mischen. Vergewissern Sie sich, dass das zu beprobende Produkt durch die Probenahme nicht verändert wird.
  • Probenahme: Je nach Transportform und je nach Art der Entladung der mit einem Fahrzeug beförderten Flüssigkeiten mit niedriger Viskosität kommen verschiedene Methoden zum Einsatz:
    • Aufrecht stehende ortsfeste Tanks: Jeder Tank ist getrennt zu beproben. Prüfen Sie mit einem Probensammler zur Entnahme von Proben aus dem Bodenbereich und/oder mit Wasserdetektoren, ob sich Ablagerungen oder eine Emulsionsschicht oder ungebundenes Wasser am Boden des Tanks gebildet haben. Nach Möglichkeit sollte sämtliches ungebundene Wasser vor der Probenahme abgelassen und die abgelassene Menge ermittelt werden. Wichtig ist, dass das Produkt insgesamt möglichst homogen ist. Der Probennehmer wird durch die Luken in die Tanks bis auf das gewünschte Niveau abgelassen. Dort wird der Probensammler geöffnet und in dieser Position belassen. Wenn der Probensammler gefüllt ist, wird er wieder hochgezogen. Eine Vakuumpumpe kann ebenfalls zum Einsatz kommen, wenn aus einer Tiefe von höchstens 4 m gefördert wird. Entnehmen Sie Primärproben jeweils im gleichen Umfang oben, aus der Mitte und unten aus den Tanks. Zur Probenahme aus Tankbehältern kann auch ein Probennehmer zur Herstellung von Querschnittproben verwendet werden. Die Primärproben aller Entnahmepunkte/-höhen werden gemeinsam in ein Mischgefäß gegeben. Nach gründlichem Mischen wird eine Sammelprobe entnommen.
    • Schiffstanks: Gewöhnlich werden die Proben über einen Ablass- oder Abtropfhahn entnommen, während das betreffende Produkt eingefüllt oder abgelassen wird. Wenn die Gesamtkapazität des Schiffs, das die flüssige Fracht befördert, auf mehrere voneinander unabhängige Behälter (Zonen, Kammern) unterschiedlicher Größe verteilt ist, sind getrennte Proben von jedem dieser Behälter zu entnehmen. Die Verfahren zur Probenahme und zur Herstellung von Sammelproben sind jedoch die gleichen, wie bei der Probenahme aus aufrecht stehenden ortsfesten Tanks beschrieben. Aus allen Bereichen der voneinander unabhängigen Behälter sind Einzelproben zu entnehmen. Wenn Sie sicher sind, dass alle Behälter eines Schiffs dasselbe Erzeugnis (mit gleichen Merkmalen) enthalten, kann eine Sammelprobe für das gesamte Fahrzeug hergestellt werden, indem die aus allen Tanks entnommenen Primärproben gemischt werden.
    • Tankfahrzeuge für den Straßenverkehr und liegende Tanks: Die Proben sollten möglichst umgehend nach dem Füllen der Tanks entnommen werden. Verfahren Sie dazu, wie oben beschrieben (siehe Abschnitt „Aufrecht stehende ortsfeste Tanks“). Wenn die Primärproben nicht unmittelbar nach dem Füllen der Tanks entnommen werden können, prüfen Sie vorläufig, ob sich am Boden des Tanks eine Schicht ungebundenes Wasser abgesetzt hat. Entfernen Sie vorhandenes Wasser vollständig und messen Sie die entnommene Menge. Entnehmen Sie die Proben, wie oben beschrieben (siehe Abschnitt „Aufrecht stehende ortsfeste Tanks“).
    • Wiegetanks: Die Proben sollten möglichst umgehend nach dem Füllen der Tanks aus der Mitte der Tanks entnommen werden. Wenn der Tank geschlossen ist, sollte die Probenahme über einen seitlich angeordneten Abtropfhahn entnommen werden. Bei Verzögerungen verfahren Sie dazu, wie oben beschrieben (siehe Abschnitt „Aufrecht stehende ortsfeste Tanks“).
    • Fässer, Trommeln: Aus der jeweiligen Sendung wird zufällig oder systematisch eine geeignete Anzahl an Einheiten entnommen. Wichtig ist, dass das Produkt möglichst homogen ist. Vor der Probenahme rühren Sie den Inhalt gut um (von Hand oder mechanisch); anschließend entnehmen Sie die Probe aus der Mitte des Behälters. Entnehmen Sie gleiche Mengen an Einzelproben aus den verschiedenen Behältern und geben Sie die Einzelproben in ein Mischgefäß. Stellen Sie durch gründliches Mischen der Einzelproben die benötigte Sammelprobe her.
    • Kleinpackungen: Aus der jeweiligen Sendung wird zufällig oder systematisch eine geeignete Anzahl an Einheiten entnommen. Nähere Informationen sind der Beprobungskarte „Packungen für den Einzelhandel“ zu entnehmen.
  • Verpacken der Proben: Die Behälter sollten nahezu (aber nicht vollständig) so gefüllt sein, dass oben noch ein geringer Luftraum bleibt, in den sich die eingefüllte Flüssigkeit ausdehnen kann. Anschließend ist der Behälter so zu verschließen, dass keine Feuchtigkeitsverluste entstehen können. Die Behälter sollten vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden.
  • Weitere Informationen entnehmen Sie den geltenden ISO-Normen und den maßgeblichen EU-Rechtsvorschriften.
Probenahmeformular
  • Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf.
Transport
  • Die Proben sind in einem kühlen und gut belüfteten Bereich zu lagern. Sie müssen vor Lichteinfall und vor Geruchseinwirkungen geschützt werden, um Kontaminationen sowie das Wachstum von Mikroorganismen oder sonstige Veränderungen auszuschließen, durch die die Proben beeinträchtigt werden können.
  • Unter Umständen müssen die Proben gekühlt werden. Die Kühlkette muss aufrechterhalten werden und sollte protokolliert werden.
Lagerung
  • Die Proben sind in einem kühlen und gut belüfteten Bereich zu lagern. Sie müssen vor Lichteinfall und vor Geruchseinwirkungen geschützt werden, um Kontaminationen sowie das Wachstum von Mikroorganismen oder sonstige Veränderungen auszuschließen, durch die die Proben beeinträchtigt werden können.
  • Unter Umständen müssen die Proben gekühlt werden (konzentrierte Spirituosen). Die Kühlkette muss aufrechterhalten werden und sollte protokolliert werden.
  • Wenn Proben auf ihren Feuchtigkeitsgehalt untersucht werden sollen oder wenn der Feuchtigkeitsgehalt die Analyse beeinträchtigen könnte, sind die Proben in feuchtigkeitsdichte Behälter mit luftdichtem Verschluss zu packen. Die Behälter müssen nahezu vollständig befüllt und anschließend verschlossen werden, um jegliche Änderung des Feuchtigkeitsgehalts auszuschließen.

Lebensmittel, flüssig, niedrige Viskosität (expand list)
HS-Position Beschreibung


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 12.10.2012 Erste Fassung