Erzeugnisse
Definition Fische, Fischfilets oder anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, gefroren

Zu Produkten in Einzelpackungen siehe spezifische Karte „Einzelhandelspackungen

Fische, gefroren
Empfohlener Mindestumfang pro Probe
  • 1 kg
Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechtsvorschriften
  • Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur

Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.


Benötigte Ausrüstung
Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode
  • Allgemeine Werkzeuge: Messer, (Edelstahl-)Beil, Scheren usw.
  • Stift
Für Probenahmen zu verwendende Behälter
  • Kunststoffbeutel, verschiedene Ausführungen und Größen (P00)
  • Kunststofffolie
  • Isolierboxen - Behälter mit Polystyrolschaum
  • Thermoisolierboxen oder -beutel für den Transport
  • Mobile Kühlschränke oder Gefriertruhen
  • Kühlkettenindikatoren (Temperaturdatenlogger)
Sicherheitsmaßnahmen und Risikobewertung Bitte beachten Sie Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zum Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit.

Persönliche Schutzausrüstung:
  • Schutzhandschuhe/Einweghandschuhe.
  • Schutzkleidung (Thermoanzüge für Kühlräume).
  • Waschen Sie vor und nach der Handhabung von Produkten grundsätzlich die Hände!
  • Bei der Probennahme sind mikrobiologische Verunreinigungen und sonstige Kontaminationen der Proben zu vermeiden.
  • Gefrorener Fisch kann lebende Mikroorganismen enthalten. Treffen Sie grundsätzlich geeignete Hygienemaßnahmen, um Kontaminationen zu vermeiden.

Probenahmeplan
Art der Sendung Beschreibung
Fische, Fischfilets, anderes Fischfleisch, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, gefroren, der HS-Positionen 0303, 0304, 0306, 0307, 0308: Karton/Packung 1 Karton bzw. 1 Packung von mindestens 1 kg wird als repräsentativ für die Waren betrachtet, auf die sich die betreffende Zollanmeldung bezieht.

Fische, Fischfilets, Filets mit Zwischenlagen, einzeln tiefgefroren - Filets, gefroren Sind Fischstücke mit Zwischenlagen aus Papier oder Kunststoff zusammen verpackt und können davon ein oder mehrere Stücke abgetrennt werden, ist eine Original- und eine Reserveprobe von jeweils mindestens 1 kg zu entnehmen. Wiegen die einzelnen Stücke mehr als 1 kg, sind ein Stück als Originalprobe und eine oder mehrere Reserveproben zu entnehmen.

Ganze Fische Es sind ganze Fische als Probe zu nehmen, die weder zu zerschneiden noch zu zerteilen sind.


Detaillierte Informationen
Probenahmeverfahren
  • Die Proben sind jeweils aus dem Bereich der Sendung zu entnehmen, in dem das höchste Risiko (z.B. sichtbar heterogene Teile) gegeben ist.
  • Schneiden Sie den Fisch nur, wenn unbedingt erforderlich. Entnehmen Sie nach Möglichkeit vollständige Stücke/Packungen/Kartons.
  • Wenn das Gewicht einer Einzelprobe mehr als 25 kg beträgt, treffen Sie die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. indem Sie sich beim Anheben der Probe helfen lassen).
  • Wenn die Originalverpackung nicht geeignet ist, die Unversehrtheit der Probe bei Lagerung oder Transport zu gewährleisten, verwenden Sie einen Kunststoffbeutel oder eine Verpackungsfolie.
  • Halten Sie die Probe tiefgekühlt. Die Temperatur der Kühlkette sollte protokolliert werden.
  • Wenn die Leitlinien nicht eingehalten werden können oder wenn der Anmelder mit der Anwendung der Leitlinien nicht einverstanden ist, protokollieren Sie die jeweiligen Verfahrensweisen und die Gründe für das betreffende Verfahren auf dem Probenahmeformular.
Probenahmeformular
  • Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf.
Transport
  • Sorgen Sie dafür, dass die Probe bei einer Temperatur von -18 °C und darunter aufbewahrt wird. Die Temperatur der Kühlkette sollte protokolliert werden.
  • Schützen Sie die Proben vor Kontaminationsquellen (Gerüchen, Flüssigkeiten usw.) und vor jeglichen Einwirkungen, welche die Packungen beeinträchtigen könnten.
Lagerung
  • Sorgen Sie dafür, dass die Probe bei einer Temperatur von -18 °C und darunter aufbewahrt wird. Die Aufbewahrungstemperatur sollte regelmäßig überwacht und protokolliert werden.
  • Schützen Sie die Proben vor Kontaminationsquellen (Gerüchen, Flüssigkeiten usw.) und vor Kontakt mit sonstigen Stoffen.

Fische, gefroren (Liste anzeigen)
HS-Position Beschreibung


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 31.01.2017 Erste Fassung