Erzeugnisse
Definition Wachsartige Produkte in Form hochviskoser Pasten oder fester Stoffe (z. B. Vaseline, Paraffinwachs, mikrokristallines Erdölwachs, Bienenwachs oder Bitumen.

Wachs
Empfohlener Mindestumfang pro Probe 0.25 kg.
Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechtsvorschriften
  • EN ISO 3170: Flüssige Mineralölprodukte - Manuelle Probenahme.
  • EN ISO 3171: Flüssige Mineralölerzeugnisse - Automatische Probenahme aus Rohrleitungen

Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.


Benötigte Ausrüstung
Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode
  • Saugspritze (L05-01)
  • Schneckenprobennehmer (S04-01)
  • Stechlanze (E02-01)
  • (Metall-)Spatel.
Für Probenahmen zu verwendende Behälter
  • Metallbehälter (M01)
  • Glasflaschen (G01)
  • Polypropylen-Flaschen(P03 oder P04)
Sicherheitsmaßnahmen und Risikobewertung Bitte beachten Sie Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zum Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit. Beachten Sie ferner ggf. bitte das jeweilige Sicherheitsdatenblatt bzw. die maßgeblichen ADR-Vorschriften.

  • Tragen Sie Schutzhandschuhe und eine Schutzbrille.
  • Beachten Sie etwaige Sicherheitszeichen.
  • Beachten und befolgen Sie bei der Probenahme jegliche gesundheits- und sicherheitsrelevanten Anweisungen in den maßgeblichen lokalen Risikobewertungen und/oder Arbeitsverfahren des Standorts, an dem die Probenahme erfolgen soll.
  • Wachs kann als (feines) Pulver vorliegen. Um ein Einatmen des feinen Staubs zu verhindern, muss eine geeignete Staubmaske getragen werden.
  • Bei normalem Gebrauch stellt Wachs kein besonderes Gesundheitsrisiko dar. Bei Umgebungstemperatur festes Wachs kann bei unter Erwärmung transportiert werden, um das Be- und Entladen der Tanks zu erleichtern. Dabei dürfen Temperaturen im Bereich von 50–70 °C jedoch nicht überschritten werden. Es besteht die Gefahr von Haut- und Augenverbrennungen, wenn Sprühnebel von kochenden Flüssigkeiten mit der Augenschleimhaut in Berührung kommt.
  • Wenn das heiße Produkt auf die Haut gelangt, sollte der betreffende Bereich in kaltes Wasser eingetaucht oder mit reichlich kaltem Wasser gespült werden, um die Wärme abzubauen. Verbinden Sie anschließend das verbrannte Hautgewebe mit Baumwolle oder Mull und konsultieren Sie umgehend einen Arzt.
  • Versuchen Sie nicht, das heiße Produkt von der Haut abzuziehen, und versuchen Sie nicht, mit Wachs auf der Haut verklebte Kleidung von den betreffenden Hautpartien zu lösen.
  • Wenn jemand durch Spritzer des kochenden Produkts verletzt wurde, spülen Sie die betreffende Stelle sofort mit reichlich Wasser ab, um die Verbrennung zu lindern und konsultieren Sie umgehend einen Arzt.
  • Schwer entflammbares Material: Das Produkt kann entzündliche Gemische bilden und entzündet sich unter Umständen erst dann, wenn der jeweilige Flammpunkt überschritten wurde. Das Risiko kann sich jedoch erhöhen, wenn auch nur geringe Mengen an Kohlenwasserstoffen mit höherer Flüchtigkeit vorhanden sind.
  • Typische Merkmale: Flammpunkt > 200 °C, Siedepunkt > 300 °C.
Zu allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen siehe EN ISO 3170.
  • Jegliche Tätigkeit, bei der für die Beschäftigten die Gefahr eines Sturzes aus einer gewissen Höhe bezogen auf einen festen Untergrund besteht, ist als „Arbeit mit Sturzgefahr“ zu betrachten. Es müssen geeignete Schulungen durchgeführt und angemessene Schutzausrüstungen bereitgestellt werden.
  • Leitern, Trittleitern, Bühnen und Geländer müssen in funktionssicherem Zustand erhalten und vom zuständigen Personal regelmäßig kontrolliert werden.
  • Entnehmen Sie keine Proben bei Gewitter (Blitz und Hagel).
  • Sämtliche für die Probenahme benötigten Geräte müssen in angemessener Form transportiert werden.
  • Die Proben sollten in einem geeigneten Beutel oder Behälter gepackt werden, damit zumindest eine Hand frei bleibt.
  • Die Probenbehälter sollten zu weniger als 90 % befüllt sein.
  • Wenn Sie für die Probenahme einen Bereich über einem Tankbehälter betreten müssen, sollten mindestens zwei Personen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung anwesend sein.
  • Entnehmen Sie Proben immer bei angemessener Beleuchtung.
  • Verwendete Leuchten und Taschenlampen müssen eigensicher sein.

Probenahmeplan
Art der Sendung Beschreibung
Lose in Tanks, in Tanklastern, in Tankfahrzeugen für den Eisenbahnverkehr, in Trommeln, Tankwagen - beheizt Mindestens eine Sammelprobe, bestehend aus mindestens drei Einzelproben, die auf drei unterschiedlichen Niveaus entnommen wurden: je Partie auf ca. 15 % der Füllhöhe von unten, in der Mitte und bei ca. 15 % der Füllhöhe von oben. Prüfen Sie die Homogenität der Partie: Bei unsicherer Homogenität sind weitere Einzelproben zu entnehmen. Aus Behältern mit anderen Produkten oder mit Erzeugnissen aus anderen Partien können weitere Sammelproben hergestellt werden.

Lose in Tanks, in Tanklastern, in Tankfahrzeugen für den Eisenbahnverkehr, in Trommeln, Tankwagen – nicht beheizt (Umgebungstemperatur) Mindestens eine Sammelprobe: Wenn das Produkt als cremige oder harte Paste vorliegt, sind je Partie mindestens fünf Einzelproben zu entnehmen (von oben sowie vier Proben aus der Mitte des Behälters zwischen dem Zentrum und den Endpunkten). Prüfen Sie die Homogenität der Partie: Bei unsicherer Homogenität sind weitere Einzelproben zu entnehmen. Aus Behältern mit anderen Produkten oder mit Erzeugnissen aus anderen Partien können weitere Sammelproben hergestellt werden.

Fässer, Kisten, kleine Behälter – beheizt oder unbeheizt Mindestens eine Sammelprobe: Zur Herstellung der Sammelprobe ist aus der betreffenden Partie zufällig eine geeignete Anzahl an Einzelproben (mindestens drei) zu entnehmen. Prüfen Sie die Homogenität der Partie: Bei unsicherer Homogenität sind weitere Einzelproben zu entnehmen. Aus Behältern mit anderen Produkten oder mit Erzeugnissen aus anderen Partien können weitere Sammelproben hergestellt werden.

Zum Be- oder Entladen mit einem Förderband oder auf sonstige Weise geförderte Massengüter Eine Sammelprobe: Die Sammelprobe ist Einzelproben herzustellen, die über den gesamten Durchmesser des Produktstroms in von der Fördergeschwindigkeit abhängigen Intervallen entnommen wurden.

Detaillierte Informationen
Probenahmeverfahren
  • Als Schuttgut vorliegende und bei Umgebungstemperatur flüssige Produkte: Lassen Sie vor der Probenahme eine angemessene Menge des Produkts ab, um den für die Probenahme benötigten Produktstrom einzuleiten; geben Sie die zuvor abgelassene Menge nach der Probenahme wieder in den Tank. Wenn der Tank über einen längeren Zeitraum nicht genutzt wurde, sollte das Produkt vor der Probenahme nach bewährter Praxis umgewälzt werden.
  • Als Schuttgut vorliegende und bei Umgebungstemperatur flüssige Produkte: Verflüssigen Sie das Produkt nach Möglichkeit durch Erwärmen; nach dem Homogenisieren der Sendung verfahren Sie, wie oben beschrieben. Wenn ein Produkt nicht erwärmt werden kann und als feste Paste vorliegt, entnehmen Sie mit einem Bohrer oder einem Probenahmebecher mehrere Proben. Um eine möglichst gute Repräsentativität der Proben zu gewährleisten, müssen die Proben an mehreren Punkten und in unterschiedlicher Tiefe entnommen werden. Nach der Entnahme geben Sie die Einzelproben in einem Metalleimer zusammen, um unter intensivem Mischen mit einem Metallspatel die Sammelprobe herzustellen. Anschließend werden die Proben in Metalldosen oder -trommeln gefüllt. Wenn ein Produkt als feste Paste vorliegt, entnehmen Sie mit einem Bohrer mehrere Proben. Um eine möglichst gute Repräsentativität der Proben zu gewährleisten, müssen die Proben an mehreren Punkten und in unterschiedlicher Tiefe entnommen werden. Nach der Entnahme geben Sie die Einzelproben in einem geeigneten Eimer zusammen, um unter intensivem Mischen mit einem Metallspatel die Sammelprobe herzustellen. Anschließend werden die Proben in geeignete Behälter gefüllt.
  • Erwärmte Produkte in flüssigem Zustand in Tanks, Tankfahrzeugen für den Straßen- oder Schienentransport oder in isolierten beheizten Trommeln: Entnehmen Sie die Probe über einen isolierten beheizten Ablasshahn außen am Tank bzw. – wenn kein Ablasshahn vorhanden ist – mit einer beschwerten Metallflasche mit weiter Öffnung. Die Proben sind aus mindestens drei unterschiedlichen Höhen zu entnehmen: auf ca. 15 % der Füllhöhe von unten, in der Mitte und bei ca. 15 % der Füllhöhe von oben. Nach der Probenahme aus den unterschiedlichen Niveaus ist umgehend die Sammelprobe herzustellen. Dazu werden die Einzelproben in einem geeigneten Metalleimer gründlich gemischt. Anschließend werden die Proben in geeignete Behälter gefüllt.
  • Bei in Bewegung befindlichen Produkten (auf einem Förderband oder beim Füllen oder Entladen eines Tanks oder eines Tankfahrzeugs für Schienen- oder Straßentransporte) ist eine Probenahme auch über eine Leitung zum Befüllen oder Entnehmen des jeweiligen Materials möglich. Während des gesamten Füll- bzw. Entladevorgangs sollten mehrere Proben in regelmäßigen Abständen entnommen werden. Nach der Probenahme ist umgehend die Sammelprobe herzustellen. Dazu werden die Einzelproben in einem geeigneten Metalleimer gründlich gemischt. Anschließend werden die Proben in geeignete Behälter gefüllt.
  • Vergewissern Sie sich, dass das zu beprobende Produkt durch die Probenahme nicht verändert wird. Die Proben dürfen NICHT ERNEUT ERWÄRMT werden, da ansonsten die Beschaffenheit der Proben beeinträchtigt werden könnte. (Infolge der Erwärmung könnten flüchtige Bestandteile austreten oder physikalische oder chemische Merkmale verändert werden.)
Probenahmeformular
  • Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf.
Transport
  • Umgebungstemperatur: Wenn erforderlich, sind die Proben gemäß der jeweiligen Produktkennzeichnung gekühlt aufzubewahren (Kasein, Dextrine, modifizierte Stärke usw.).
Lagerung
  • Umgebungstemperatur: Wenn erforderlich, sind die Proben gemäß der jeweiligen Produktkennzeichnung gekühlt aufzubewahren (Kasein, Dextrine, modifizierte Stärke usw.). Wenn ein Produkt gekühlt gelagert werden muss, sollte die Aufbewahrungstemperatur überwacht und protokolliert werden.


Wachs (Liste erweitern )
HS-Position Beschreibung


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 12.10.2012 Erste Fassung