Chemische Stoffe, feste Stoffe
Definition Verschiedene Chemikalien, chemische Erzeugnisse und Zubereitungen in fester Form, einschließlich Düngemitteln, organischen und anorganischen Verbindungen, Farbstoffen und Pigmenten, grenzflächenaktiven Stoffen, zubereiteten Wasch- und Schmiermitteln, Kunststoffen und Kautschuk in Primärform usw., jegliche unbekannten chemischen Zubereitungen und Abfälle/lose Erzeugnisse.

Zu Produkten in Einzelpackungen siehe spezifische Karte „Einzelhandelspackungen und Enderzeugnisse“.
Zu Pasten siehe spezifische Karte „Wachs“.
Zu Flüssigkeiten siehe spezifische Karte „Flüssige Mineralölprodukte“.

Bestimmte Chemikalien sollten in Anbetracht ihrer hohen Gefährlichkeit nicht beprobt werden; siehe Abschnitt Allgemeine Informationen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihr Labor.


Chemische Stoffe, feste Stoffe
Empfohlener Mindestumfang pro Probe 100 g
Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechtsvorschriften
  • ISO 10725 – Annahmestichprobenanweisungen und -verfahren für die Prüfung von Massengütern
  • ISO 11648-1 – Statistische Aspekte der Probenahme von Massengütern – Teil 1: Allgemeine Grundsätze.
  • ISO 11648-2 – Statistische Aspekte der Probenahme von Massengütern – Teil 2: Probenahme von Schüttgütern.
  • ISO 3165 – Probenahme von chemischen Produkten für Industriezwecke; Sicherheit der Probenahme (bzw. des Durchführenden).

Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.


Benötigte Ausrüstung
Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode
  • Zylindrischer Stechheber mit mehreren Öffnungen zur Beprobung von Schüttgut (S01-01).
  • Offener Zonensammler (S02-01).
  • Schaufeln, rechteckig mit Griffen (S03-01).
  • Offene Probenschaufel („Pelikan“).
  • Nobbe-Probenstecher, ein einzelner Schlauch mit konischer Verengung, 10 mm Durchmesser und ovale Öffnung an der Längsseite.
Probenteiler-Ausrüstung:
  • Gerät zur Aufteilung von Proben in Quadranten (Vierteilungsverfahren).
  • Probenteiler mit Drehkonus (Börner).
  • Riffel-Probenteiler.
Für Probenahmen zu verwendende Behälter Die Behälter müssen aus einem Material bestehen, das für die sichere Lagerung von Chemikalien geeignet ist; sie sollten so verschlossen sein, dass kein Probenmaterial austreten kann und keine Feuchtigkeit absorbiert wird.
  • Kunststoffbeutel in unterschiedlichen Größen, ggf. mit vorgedrucktem Etikett (P00).
  • Kunststoffflaschen, verschiedene Größen (P01, P03, P04)
  • Metalldosen, groß (M01).
  • Glasflaschen, luftdicht G01).
Die Probenbehälter müssen sauber und frei von jeglichen Stoffen sein, die das zu beprobende Material verunreinigen könnten (Wasser, Schmutz, Flusen, Waschmittel, Naphtha und sonstige Lösungsmittel, Lötmittel, Säuren, Rost und Öl).

Wenn Analysen durch Feuchtigkeit beeinträchtigt werden könnten (z. B. bei hygroskopischen Stoffen), müssen die betreffenden Proben in feuchtigkeitsdichte Behälter mit luftdichtem Verschluss gepackt werden. Die Behälter müssen vollständig befüllt und anschließend verschlossen werden, um jegliche Änderung des Feuchtigkeitsgehalts auszuschließen.

Sicherheitsmaßnahmen und Risikobewertung Bitte beachten Sie Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zum Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit.

Achtung!
  • Von einigen Erzeugnissen dürfen keine Proben entnommen werden, weil die Erzeugnisse besonders gefährlich sind. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch folgende Hinweise.
  • Einige (hier genannte) Produkte sollten ausschließlich von befugtem Personal (z. B. von einem Auftragnehmer) beprobt werden. Beachten Sie dazu bitte auch den folgenden Hinweis).

  • Ggf. bitte Sicherheitsdatenblatt bzw. ADR-Vorschriften beachten.
  • Beachten Sie bitte etwaige Sicherheits- und Warnzeichen.
  • Verwenden Sie angemessene persönliche Schutzausrüstung.
  • Beachten und befolgen Sie jegliche gesundheits- und sicherheitsrelevanten Anweisungen in den maßgeblichen lokalen Risikobewertungen und/oder Arbeitsverfahren des Standorts, an dem die Probenahme erfolgen soll.
Gefährdungen können in folgenden Situationen entstehen:
  • Beim Beproben von in Bewegung befindlichen Waren: Lademittel, Förderbänder, Lkw und sonstige Ausrüstung können bei der Probenahme eine Gefährdung darstellen;
  • beim Öffnen von Druckbehältern: Der Druck muss sicher abgebaut werden. Beachten Sie dazu bitte die folgenden Hinweise:
    • Öffnen Sie keine Druckbehälter; bei unsachgemäßem Öffnen können die Behälter explodieren.
    • Bei Routineprüfungen fordern Sie den jeweiligen Anmelder auf, die betreffenden Fässer zu öffnen und die benötigte Probe zu entnehmen.
    • Der Verschluss sollte langsam mit einem funkenfreien Werkzeug gelöst werden;
  • beim Betreten gefährlicher (unzugänglicher oder enger) Bereiche;
  • bei der Handhabung gefährlicher Materialien; dies gilt z. B. für
    • entzündliche Stoffe (Kohle, einige organische Verbindungen usw.),
    • entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe (z. B. oxidierende Säuren und die jeweiligen Salze),
    • giftige Stoffe (Cyanide, quecksilberhaltige Verbindungen, Nitrate usw.),
    • ätzende Stoffe und Reizstoffe (z. B. starke Säuren und Laugen und ihre Salze).
Zu allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen siehe EN ISO 3165.

Persönliche Schutzausrüstungen:
  • Handschutz: aus chemikalienbeständigem Material; Stulpenhandschuhe.
  • Augenschutz: Vollsichtbrillen, Masken oder Gesichtsschutz (wenn erforderlich).
  • Atemschutz: mit geeignetem Filter für kleine Partikel und Dämpfe (wenn erforderlich).
  • Körperschutz: Schutzkleidung, chemikalienbeständig, flammhemmend und antistatisch (wenn erforderlich).
  • Schutzhelme, Gehörschutz und Sicherheitsgeschirr: (wenn erforderlich).

Probenahmeplan
Art der Sendung Probenahmeplan
Massengüter Bei lose transportierten (oder gelagerten) Massengütern werden Einzelproben von identischem Umfang aus mindestens fünf Punkten verteilt über die gesamte Sendung zufällig ausgewählt oder systematisch entnommen.

In Bewegung befindliche Chemikalien Eine Sammelprobe, aus Einzelproben hergestellt, die über den gesamten Durchmesser eines Produktstroms in von der Fördergeschwindigkeit abhängigen Intervallen entnommen werden.

Verpackte Massengüter Chemische Stoffe in Fässern, Trommeln, Dosen und ähnlichen kleinen tragbaren Behältern: Achten Sie darauf, dass die zu untersuchenden Erzeugnisse aus einer einzigen Sendung stammen. Wenn mehrere Sendungen berücksichtigt werden müssen, sind diese getrennt zu untersuchen. Eine Sammelprobe muss aus Packungen jeweils einer einzigen Partie innerhalb einer einzigen Sendung hergestellt werden.

Aus einzelnen Packungen an verschiedenen Stellen im jeweiligen Transportfahrzeug oder in der betreffenden Ladereinrichtung wird zufällig oder systematisch jeweils die gleiche Anzahl an Einzelproben entnommen.


Detaillierte Informationen
Probenahmeverfahren Allgemeine Bemerkungen:
  • Wenn das jeweilige Produkt als loses Schüttgut transportiert wird, muss die gesamte Ladung geprüft werden, und die Proben müssen innerhalb der Ladung aus allen Bereichen entnommen werden.
  • Eine kontinuierliche automatische Probenahme ist gegenüber der manuellen Probenahme grundsätzlich zu bevorzugen.
  • Wenn ein Mischgefäß verwendet wird, werden die Einzelproben aller Entnahmepunkte zusammengegeben. Nach gründlichem Mischen wird eine Sammelprobe entnommen. Das Mischgefäß muss vor der Befüllung mit dem zu beprobenden Produkt ausgewaschen werden.
  • Die Handhabung und die Verpackung der Proben sollten an einem gut belüfteten Ort erfolgen.
  • Wenn keine Informationen verfügbar sind oder die verfügbaren Informationen (Kennzeichnung, Gefahrenzeichen, Unterlagen) ungewöhnlich erscheinen, sollten Sie die betreffenden Erzeugnisse als gefährlich betrachten.
  • Waren in Spezialatmosphäre (z. B. Stickstoff) oder medizinisch steril beförderte Waren sollten in den Räumlichkeiten des Empfängers unter behördlicher Aufsicht beprobt werden.

Repräsentative Probenahme:
  • Die Probe sollte für die gesamte jeweilige Sendung repräsentativ sein. Einzelproben sind verteilt jeweils über eine vollständige Partie bzw. verteilt über den gesamten Entladevorgang zu entnehmen. Zur Herstellung der Sammelprobe sind die entnommenen Einzelproben gründlich zu mischen.

Probenahme:
  • Je nach Transportform und je nach Art der Entladung eines mit einem Fahrzeug beförderten chemischen Stoffs kommen verschiedene Methoden zum Einsatz.
  • Massengüter
    • Horizontale Probenahmen: Die Probensammler werden mit der Öffnung nach unten in die Ladung geschoben, um 180° gedreht und dann langsam herausgezogen, um eine einheitliche Probe über den gesamten Querschnitt zu erhalten. Von jeder Partie müssen Proben aus drei unterschiedlichen Höhen (oben, in der Mitte und unten) und an unterschiedlichen Punkten entnommen werden, um die Repräsentativität der Sammelprobe sicherzustellen.
    • Vertikale Probenahmen: Zur vertikalen Probenahme sollte der Probensammler mit geschlossener Probenkammer (geschlossenen Probenkammern) in die Ladung gebracht werden. In der benötigten Tiefe werden die Probenkammern geöffnet und der Probensammler gedreht, damit die Kammern vollständig gefüllt werden. Schließen Sie die Kammern und ziehen Sie den Probensammler heraus. In jeder Partie sind die Proben jeweils an verschiedenen Punkten verteilt über die gesamte Oberfläche und in unterschiedlichen Tiefen zu entnehmen, um die Repräsentativität der Sammelprobe sicherzustellen.
  • Probenahme bei in Bewegung befindlichen (geförderten) Erzeugnissen: Wenn das Produkt mit Förderbändern oder sonstiger Ausrüstung mechanisch bewegt wird, sind möglicherweise Ablasshähne oder Auslaufstutzen vorhanden, über die regelmäßig Proben aus dem Produktstrom entnommen werden können. Ansonsten kann es aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen erforderlich sein, den Produktstrom anzuhalten und Proben mit einer Schippe oder einer Schaufel vom Förderband zu entnehmen. Manchmal können Proben entnommen werden, indem eine offene Probeschaufel („Pelikan“) in regelmäßigen Abständen durch das geförderte chemische Produkt geschoben wird. Um die Repräsentativität der Sammelprobe sicherzustellen, sind die Proben in jedem Fall verteilt über den gesamten Zeitraum zu entnehmen, in dem die Partie den Entnahmepunkt passiert.
  • Fässer, Trommeln, Dosen und ähnliche kleine tragbare Behälter:
    • Achten Sie darauf, dass die zu untersuchenden Erzeugnisse aus einer einzigen Sendung stammen.
    • Wenn mehrere Sendungen berücksichtigt werden müssen, sind diese getrennt zu untersuchen.
    • Eine Einzelprobe wird entweder zufällig ausgewählt oder systematisch verteilt über die gesamte Sendung jeweils aus der Mitte der Behälter entnommen.
    • Wenn eine Probe nur aus einem Behälter entnommen werden soll (z. B. aus einem Fass), wird die Probe aus dem Probennehmer unmittelbar in den Probenbehälter gegeben. Sind Proben aus einer Reihe von Fässern zu entnehmen und ist sichergestellt, dass diese Fässer alle aus derselben Partie stammen, werden die zufällig aus den jeweils ausgewählten Fässern entnommenen Primärproben in einem Sammelbehälter gemischt, um die benötigte Sammelprobe herzustellen.

Aufteilen der Probe:
  • Sammelproben können umfangreich sein. Unter Umständen müssen die Sammelproben reduziert werden, um geeignete Endproben herzustellen. Beachten Sie dazu bitte die Hinweise im Abschnitt über Probenteiler.
    • Vierteilungsverfahren: Die Sammelprobe wird auf eine ebene und saubere Fläche gegeben und dann gleichmäßig verteilt (Höhe etwa 10 cm). Anschließend wird die Probe mit einem Teiler (einem in die Probe zu drückenden Rahmen oder einem sonstigen geeigneten Werkzeug mit vier im rechten Winkel zueinander stehenden Flächen) in vier Fraktionen geteilt. Zwei einander gegenüberliegende Viertel sollten entnommen werden. Dabei ist sicherzustellen, dass Staub und sonstige kleine Partikel jeweils vollständig entfernt werden. Dieser Prozess sollte wiederholt werden, bis die verbleibenden Quadranten einen für die benötigten Endproben geeigneten Umfang haben. Die Endproben sollten verbliebenen Staub und sonstige kleine Partikel enthalten.
    • Mechanische Probenteiler: Nach Möglichkeit sollten Börner- oder Riffel-Probenteiler verwendet werden. Ebenso wie beim Vierteilungsverfahren muss die Sammelprobe reduziert werden, bis die verbleibende Menge zur Herstellung der Endprobe geeignet ist.

  • Weitere Informationen entnehmen Sie den geltenden ISO-Normen und den maßgeblichen EU-Rechtsvorschriften.
Probenahmeformular
  • Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie den Proben jeweils ein Exemplar bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf.
Transport
  • Die Kennzeichnung der Proben (mit Symbolen oder mit Code-Buchstaben) muss Aufschluss über die jeweilige Gefährdung geben.
  • Die Probe kann aus einem gefährlichen Material bestehen, das den ADR-Vorschriften unterliegt. Ausnahmen kommen in Betracht, wenn gefährliche Güter in begrenzten Mengen in doppelter Verpackung (mit bruchsicherer und begrenzt stichfester Umverpackung) befördert werden; siehe Abschnitt „Allgemeine Informationen“ Unterabschnitt Transport.
  • Bei der Probe sollte grundsätzlich auch eine Kopie des Sicherheitsdatenblatts aufbewahrt werden.
  • Im Transportfahrzeug muss sich ein Feuerlöscher befinden.
Lagerung
  • Die Proben sind an einem kühlen, dunklen, trockenen und gut belüfteten Ort geschützt vor Wärmequellen aufzubewahren.
  • Die Probenbehälter müssen fest verschlossen sein, damit keine flüchtigen Bestandteile austreten können.
  • Bringen Sie die Proben möglichst in einen belüfteten Schrank für entzündliche Materialien.
  • Bringen Sie geeignete Warnzeichen an.

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HS-Position Beschreibung


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 12.10.2012 Erste Fassung
1.1 30.03.2019 Update "Headings", recommended minimum quantity for sampling changed, text correction