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Probenahmeverfahren |
| Verpackung | Verfahren zur Probenahme |
| Einzelhandelspackungen und Enderzeugnisse: Weitere Informationen zu spezifischen Beprobungskarten finden Sie im Abschnitt Einzelhandelspackungen und Enderzeugnisse | Flaschen, Beuteln oder sonstigen Gefäßen als Probe. Stellen Sie sicher, dass alle Dosen, Flaschen, Beutel oder sonstigen Gefäße aus derselben Partie stammen. Wählen Sie die Sammelproben aus der in den meisten Fällen zahlenmäßig größten Partie aus. Verwenden Sie grundsätzlich ungeöffnete, unbeschädigte Packungen. Wenn eine Sendung den Kennzeichnungen auf den Verpackungen zufolge unterschiedliche Erzeugnisse enthält (z. B. verschiedene Konfitüresorten in einer Konfitüren-Partie), entnehmen Sie Proben von jeder einzelnen Sorte. Wenn die Sendung homogen ist, sind gegebenenfalls weniger Proben ausreichend. Die Mindestmenge/das Mindestgewicht identischer Endproben, die/das das Labor Ihren nationalen Leitlinien zufolge benötigt, sollte grundsätzlich ausreichend sein. Nach der Entnahme der Probe fahren Sie mit dem folgenden Schritt 7 fort. |
| Ballen, Fässer oder Beutel | Entnehmen Sie Einzelproben aus einer Reihe der betreffenden Versandstücke. Verfahren Sie dazu, wie im Folgenden ab Schritt 3 beschrieben. |
| Massengüter | Bestimmen Sie die Zusammensetzung der Erzeugnisse.
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| Lose einer Partie (mehrere Lose) | Die Lose sind getrennt zu beproben. Aus den Kennzeichnungsetiketten können Sie zuverlässig ersehen, ob Sie es mit Losen (d. h. mit ähnlichen Erzeugnissen, die zwar Bestandteil einer einzigen Sendung sind, aber etwa jeweils zu unterschiedlichen Zeitpunkten hergestellt wurden) oder Chargen zu tun haben. Wenn eine Partie aus einem Massengut besteht, verfahren Sie, wie ab Schritt 3 beschrieben. In allen sonstigen Fällen gehen Sie vor, wie ab Schritt 7 erläutert. |
| In Bewegung befindliche Fracht (z. B. mit Förderbändern oder Pumpen geförderte Fracht) | Wenn das Produkt mit Förderbändern oder sonstiger Ausrüstung mechanisch bewegt wird, sind möglicherweise Ablasshähne oder Auslaufstutzen vorhanden, über die regelmäßig Proben aus dem Produktstrom entnommen werden können. Ansonsten kann es aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen erforderlich sein, den Produktstrom anzuhalten und Proben mit einer Schippe oder einer Schaufel vom Förderband zu entnehmen. Manchmal können Proben entnommen werden, indem eine offene Probenschaufel („Pelikan“) in von der jeweiligen Fördergeschwindigkeit abhängigen regelmäßigen Zeitabständen über die gesamte Förderbreite durch den Produktstrom geschoben wird. Unter Mischung der Einzelproben sollte eine Sammelprobe hergestellt werden. |
| Produktart / Waren | Empfohlener Mindestumfang für jede Probe von Waren, die in keiner Beprobungskarte berücksichtigt sind |
| Flüssige Lebensmittel: alkoholfreie Getränke, tierische Fette und Pflanzenöle, Lebensmittelzubereitungen und Nahrungsergänzungsmittel, Zuckersirupe, Obst- und Gemüsekonzentrate etc. | 0,5 l oder dieselbe Warenmenge in Einzelhandelspackungen |
| Flüssige chemische Präparate und Materialien der chemischen Industrie, Mineralstoffe und Mineralstoffmischungen, Arzneimittel, pharmazeutische Präparate, Anstrichpräparate, Polymere und Kautschuk in Primärform etc. | 0,5 l oder dieselbe Warenmenge in Einzelhandelspackungen |
| Feste Lebensmittel, lose, als Pulver oder in Stücken: Nahrungsergänzungsmittel oder Lebensmittelzubereitungen, Instant-Mischungen, Stärke, Futtermittel als Granulat etc. | 0,5 kg; oder dasselbe Warengewicht in Einzelhandelspackungen |
| Feste Chemikalien oder chemische Materialien, lose, als Pulver oder in Stücken, Mineralstoffe und Mineralstoffmischungen, Arzneimittel, pharmazeutische Präparate, Anstrichpräparate, Polymere und Kautschuk in Primärform, Erzeugnisse aus Stein, keramische Mischungen etc. | 0,5 kg; oder dasselbe Warengewicht in Einzelhandelspackungen; oder ein bzw. mehrere Stücke mit demselben Gewicht |
| Textilien und textile Erzeugnisse; Fasern, Garne, quadratische Kunststoffe, Folien und Textilien; Leder und Ledererzeugnisse; Schuhe etc. | 1 Einzelhandelspackung oder 1 Stück eines Artikels; Fasern und Garne: im Ganzen oder ca. 100 m; Gewebe: 25 cm x die Breite des Stücks; quadratische Erzeugnisse 50 cm x 50 cm |
| Instrumente und Vorrichtungen | 1 Stück und/oder Dokumentation |
| Materialien mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-use Stoffe) | 1 kg oder 1 Stück |
| Erzeugnisse und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-use Güter) | 1 Stück und/oder Dokumentation |
| Nachweis von Narkotika und anderen psychoaktiven Substanzen, Ausgangsstoffen, neuen psychoaktiven Substanzen (NPS) etc. | jede zur Verfügung stehende Menge, auch Spuren; Optimum 0,1 kg oder 0,1 l oder 1 Einzelhandelspackung |
| Unbekannte feste oder flüssige Probe | 0,5 l oder 0,5 kg; in komplizierten Fällen wird eine größere Probe benötigt |
| Für die Probenahme ausgewählte Sendung |
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| Vergewissern Sie sich, dass die erforderlichen Unterlagen in vollem Umfang vorliegen (einschließlich einer umfassenden Beschreibung der betreffenden Güter sowie ggf. des Sicherheitsdatenblatts). |
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| Prüfen Sie, ob das Samancta eine geeignete Beprobungskarte enthält, und vergewissern Sie sich, dass Sie alle Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften verstanden haben. | ► | Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie selbst die Proben vielleicht nicht in sicherer Weise entnehmen können, brechen Sie die Untersuchung ab. Wenden Sie sich an Ihr Labor und/oder an sonstige Fachleute. | |
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Probenahmen dürfen von hierfür geschulten Mitarbeitern oder einem Auftragnehmer durchgeführt werden. Im Falle eines Auftragnehmers müssen folgende Vorgänge überwacht werden. | Unter Umständen muss die Probenahme aufgegeben werden. | |
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| Vergewissern Sie sich, dass die erforderliche Ausrüstung zur Probenahme und die benötigten Probenbehälter verfügbar sind. |
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| Vergewissern Sie sich, dass die erforderliche persönliche Schutzausrüstung verfügbar ist. |
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| Vergewissern Sie sich, dass Sie die richtige Sendung einer Untersuchung unterziehen. (Prüfen Sie die Siegel, Containernummern, Kennzeichnungen usw.) |
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| Vergewissern Sie sich, dass der Container frei von gefährlichen Gasen ist. (Gewöhnlich wird ein Unterauftragnehmer hinzugezogen, der die Freiheit von gefährlichen Gasen bestätigt.) |
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| Vergewissern Sie sich, dass die gestellten Erzeugnisse mit den Angaben in der Dokumentation (Anzahl, Gewicht und Beschreibung) übereinstimmen. |
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| Prüfen Sie die Nummern/Herstellungsdaten der einzelnen Lose. (Unter Umständen muss Ihr Probenahmeplan modifiziert werden, um sicherzustellen, dass tatsächlich repräsentative Proben entnommen werden.) |
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| Wählen Sie die anhand des Probenahmeplans die Versandstücke aus, von denen Proben entnommen werden sollen, oder entwickeln Sie eine Methode zur Probenahme bei Massengütern. |
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| Entnehmen Sie Einzelproben entsprechend Ihrem Probenahmeplan und stellen Sie aus diesen Einzelproben Ihre Sammelprobe her. |
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| Wenn erforderlich, reduzieren Sie Ihre Sammelprobe mit einer geeigneten Methode zur Probenteilung, um sicherzustellen, dass die Endproben die für Ihre Analysen erforderliche Mindestgröße zwar überschreiten, andererseits aber auch nicht zu umfangreich sind. |
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| Verpacken Sie die Endproben (Originalprobe, Doppelprobe und ggf. Händler-Probe). Achten Sie darauf, dass die Verpackung die analytischen Eigenschaften der Proben nicht verändert. |
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| Verschließen und bezeichnen/kennzeichnen Sie die Proben mit den Referenzangaben. |
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| Füllen Sie das Probenahmeformular aus und nehmen Sie die erforderlichen Eintragungen in Ihren lokalen Unterlagen |
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| Vergewissern Sie sich, dass die Proben so gelagert werden, dass die analytischen Eigenschaften der Proben nicht verändert werden. Wenn eine angemessene Lagerung nicht möglich ist, bringen Sie die Proben umgehend zum Labor oder zu einem geeigneten Lagerort. |
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| Achten Sie darauf, dass die Proben unter geeigneten Bedingungen in das Labor befördert werden, damit die analytischen Eigenschaften der Proben erhalten bleiben. Der Probe sollten eine Kopie des Probenahmeformulars sowie mögliche Informationen über gefährliche Güter beigefügt werden. |
| Neufassungen | ||
| Fassung | Datum | Änderungen |
| 1.0 | 12.10.2012 | Erste Fassung |
| 1.1 | 15.07.2018 | Aktualisierung – zusätzliche Informationen zur Probenahme bei Einzelhandelspackungen; unverbindliche Tabelle mit empfohlenen Probenmindestgrößen; Textkorrekturen |
| 1.2 | 15.07.2020 | Update – Text revision, changes in Sampling Flow-Chart; SAMANCTA -> Samancta |